Im Versicherungswesen können die verschiedenen Versicherungsarten in Summenversicherungen und Schadenversicherungen eingeteilt werden.

Bei einer Summenversicherung leistet das Versicherungsunternehmen im Versicherungsfall eine vereinbarte Versicherungssumme, z.B. in Form einer Kapitalleistung oder einer Rente. Dabei ist unerheblich, ob und in welcher Höhe beim Versicherungsnehmer tatsächlich ein Bedarf für diese Leistung entstanden ist. Somit besteht bei einer Summenversicherung kein direkter Zusammenhang zwischen der Versicherungsleistung und einem Schaden des Versicherungsnehmers. Summenversicherungen dienen daher einer abstrakten Bedarfdeckung. Zudem kann ein Versicherungsnehmer auch mehrere gleichartige Summenversicherungen abschließen, ohne dass eine Doppelversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorliegt. Typische Summenversicherungen sind z.B. Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Krankenhaustagegeldversicherungen.

Bei einer Schadenversicherung ersetzt das Versicherungsunternehmen im Versicherungsfall den entstandenen Schaden bzw. leistet für diesen bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Schadenversicherungen dienen somit einer konkreten Bedarfsdeckung. Im Gegensatz zu Summenversicherungen gilt daher für Schadenversicherungen ein striktes Bereicherungsverbot nach § 55 VVG, wodurch der Versicherungsnehmer im Schadensfall nur maximal die Höhe seines eingetretenen Schadens erstattet bekommen kann. Eine darüber hinausgehende Bereicherung des Versicherungsnehmers durch die Versicherungsleistung ist nicht gestattet. Demnach ist bei einer Schadenversicherung die Vermeidung einer Unterversicherung wichtig, durch welche der Versicherungsnehmer nur einen Teil seines Schadens ersetzt bekommen würde. Zudem ist bei Schadenversicherungen eine Doppelversicherung möglich, wenn z.B. ein Objekt mit mehreren Versicherungsverträgen bei verschiedenen Versicherungsunternehmen gegen gleiche Gefahren abgesichert ist. Auch in diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer maximal eine Entschädigung in Höhe des entstandenen Schadens, wobei die beteiligten Versicherungsunternehmen gesamtschuldnerisch für den Versicherungsfall aufkommen. Zu den Schadenversicherungen gehören unter anderem alle Sachversicherungen, wie z.B. Feuerversicherungen oder Hausratversicherungen, sowie Haftpflichtversicherungen, Krankenversicherungen und Kfz-Versicherungen.