Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Wetter nicht nur in fernen Ländern, sondern auch in Deutschland verrückt spielen kann. Hochwasser und schwere Stürme sind somit ebenso wenig auszuschließen wie lange Hitzeperioden. In all diesen Fällen ist es wichtig, nicht nur sich selbst, sondern vor allem sein Hab und Gut zu versichern. Eine Wohngebäudeversicherung sollte daher von jedem Hausbesitzer abgeschlossen werden.
Eine klassische Wohngebäudeversicherung beinhaltet neben einer Leitungswasserversicherung, die Schäden durch Leitungswasser abdeckt, auch eine Sturm- und Hagelversicherung. Sie trägt anfallende Kosten, die durch einen Sturm sowie durch Hagelkörner entstehen. So übernimmt die Versicherung unter anderem die Kosten für abgedeckte Dächer, aber auch zerstörte Dachstühle oder Schäden an Fenstern und Wintergärten werden getragen. Auch dann, wenn das eigene Haus durch Bäume im Garten beschädigt wird, tritt die Versicherung ein. Stammen die Bäume hingegen vom Nachbarn, muss dieser für die Schäden eintreten. Idealerweise verfügt er über eine Grundstückshaftpflichtversicherung, die die entstandenen Kosten dann übernimmt.
Mit dem Geld, welches die Sturm- und Hagelversicherung auszahlt ist es möglich, die anfallenden Reparaturkosten zu tragen und so bald wieder im eigenen Haus zu wohnen. Würde eine solche Versicherung nicht abgeschlossen, droht nicht selten der finanzielle Ruin, denn nur wenige Hausbesitzer können derartige Schäden aus eigenen Mitteln beheben.
Zu beachten ist, dass eine Sturmversicherung in der Regel erst dann leistet, wenn von den Meteorologen eine Windstärke von acht oder mehr gemessen wurde. Nur wenige Versicherungen verzichten auf diese Einteilung und leisten auch bei geringeren Windstärken. Sofern in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen jedoch explizit die Windstärke für die Leistungen genannt wird, werden Schäden bei geringeren Windstärken von der Versicherung nicht übernommen.
Neben der Sturm- und Hagelversicherung schließt die Wohngebäudeversicherung häufig auch Schäden durch Feuer mit ein. Sie trägt demnach auch den Wiederaufbau des Hauses, wenn dieses durch Feuer gänzlich zerstört wurde.