Bei der Freelax Group DV der Standard Life Versicherung handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge, bei welcher Renditechancen durch einen Aktienanteil von etwa 35 % mit Garantien kombiniert werden. Der Arbeitgeber schließt bei diesem Konzept eine Direktversicherung für seine Mitarbeiter ab und überweist die laufenden Beiträge. Die Versicherung leistet dann im Versorgungsfall eine Rente an die Mitarbeiter, welche in den Ruhestand eingetreten sind. Die Freelax Group DV kann ab 5 versicherten Arbeitnehmern mit einem Sammelanmeldeverfahren abgeschlossen werden.

Die Finanzierung der Rentenbeiträge kann durch den Arbeitgeber oder durch die Arbeitnehmer in Form einer so genannten Entgeltumwandlung erfolgen. Auch ist eine Mischfinanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich. Die Beiträge sind nach Angaben der Standard Life für die Arbeitnehmer weitestgehend steuer- und sozialabgabenfrei. Zudem soll das Kapital privatinsolvenz- und Hartz-IV-sicher sein.

Die Ansparphase der Betriebsrente kann mit der Möglichkeit Low Start mit niedrigen Beiträgen begonnen werden. Auch ist auf Wunsch eine Beitragsdynamik vereinbar, mit welcher die Beiträge jährlich erhöht werden. Zudem kann bei Abschuss der Versicherung eine Beitragsbefreiung für den Fall einer Berufsunfähigkeit vereinbart werden. Hierbei übernimmt die Standard Life die weiteren Beitragszahlungen bei Berufsunfähigkeit der versicherten Person. Auch ist die Versicherung wahlweise um eine Berufsunfähigkeitsrente erweiterbar. Des Weiteren besteht eine Hinterbliebenen-Absicherung während der Ansparphase, mit welcher im Todesfall der versicherten Person eine Auszahlung an die Hinterbliebenen geleistet wird. Diese erfolgt entweder als Rente oder auf Wunsch als Kapitalabfindung mindestens in Höhe des Guthabens der versicherten Person, der eingezahlten Beiträge oder einer anderer vereinbarten Summe.

Die Leistung aus der Freelax Group DV kann im Versorgungsfall als Rente oder auf Wunsch als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt werden. Ein Rentenbeginn bzw. eine Kapitalauszahlung ist frühestens ab dem 60. Lebensjahr der versicherten Person möglich. Die Rente ist vollgarantiert, womit der vor Rentenbeginn kalkulierte bzw. vertraglich vereinbarte Rentenbetrag (falls höher) der versicherten Person lebenslang zugesichert wird. Zudem ist eine Rentensteigerung von jährlich 1 % vorgesehen. Außerdem ist eine Kapitalschutzoption abschließbar, mit welcher die Rente im Todesfall nach Rentenbeginn weiter an die Hinterbliebenen geleistet wird.