Eine Sportboot-Haftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten, Besitz, Führen und Gebrauch eines Wassersportfahrzeuges. Die Versicherung kann durch private Sportbooteigner abgeschlossen werden. Voraussetzung ist gewöhnlich eine ausschließlich private Nutzung des Bootes.
Versicherbar sind je nach Versicherungsgesellschaft Segelboote, Yachten und Motorboote. Manche Versicherungen sind auch für Surfbretter abschließbar. Dagegen sind Paddel- und Ruderboote oder Kanus meist schon durch eine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Eine Sportboot-Haftpflichtversicherung wird z.B. von der Gothaer Versicherung, der Zurich Versicherung oder der Gnädinger Bootsversicherungen (hier sogar verschiedene Tarifvarianten) angeboten.
Die Sportboot-Haftpflichtversicherung ersetzt im Zusammenhang mit dem versicherten Boot verursachte Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Je nach Versicherung sind unterschiedliche Versicherungssummen möglich. Zum Beispiel betragen bei der Gothaer die Deckungssummen pauschal 3 oder 4 Mio. Euro für Sach- und Personenschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden. Die Zurich bietet dagegen wahlweise eine pauschale Versicherungssumme von 5 oder 20 Mio. Euro für alle Schäden. Im Schadensfall prüft die Versicherung eine Verpflichtung des Versicherungsnehmers zum Schadensersatz, leistet diesen bei berechtigten Ansprüchen oder wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.
Der Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche erstreckt sich meist neben dem Versicherungsnehmer auch auf verantwortliche Führer des Bootes oder andere zur Bedienung des Fahrzeugs berechtigte Personen. Auch sind gewöhnlich Ansprüche versicherter Personen untereinander eingeschlossen.
Aus dem Versicherungsschutz ausgenommen sind meist:
• über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehende Haftpflichtansprüche
• durch den Versicherungsnehmer verursachte eigene Schäden
• durch den Versicherungsnehmer verursachte Schäden bestimmter naher Angehöriger, wie z.B. Ehegatten oder Kinder
• vorsätzliche Schäden
• Geldstrafen und Bußgelder
Der Geltungsbereich der Sportboot-Haftpflichtversicherung ist je nach Versicherung unterschiedlich geregelt. Einige Versicherungen sind nur auf Deutschland beschränkt. Manche, wie z.B. die Sportboot-Haftpflichtversicherung der Zurich, gelten in Deutschland und auf Urlaubsfahrten ins Ausland oder bei vorübergehendem Liegen in ausländischen Häfen. Dagegen bieten z.B. die Gothaer oder die Gnädinger einen weltweiten Versicherungsschutz.