Eine Skipper-Haftpflicht ist sinnvoll, um sich gegen Schadensereignisse und Haftungsansprüche abzusichern, die beim Chartern einer Yacht und einem ggf. vorhandenen Beiboot entstehen können. Durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden sind nicht abgedeckt durch die Charterhaftpflicht, die der Vermieter bzw. Yachteigner für sein Boot abgeschlossen hat. Selbst wenn der Vermieter entsprechende Unterlagen vorlegt, kann es sein, dass die Prämien nicht rechtzeitig bezahlt wurden. Für den Skipper und seine Crew hieße dies, dass der Versicherer im Schadensfall von jeglicher Leistung befreit wäre.

Die Skipper-Haftpflicht schützt den Skipper vor Ansprüchen des Vermieters, die beispielsweise durch Charter-Ausfälle entstehen können. Dies kann passieren, wenn die Yacht wegen eines durch den Skipper verursachten Schadens in die Werft muss oder im Ausland an die Kette gelegt oder beschlagnahmt wird und in der Zeit nicht vermietet werden kann. Für diesen Fall bietet die Skipper-Haftpflicht eine „Beschlagnahmedeckung“ an.

Der wichtigste Punkt betrifft den Skipper selbst. Als Schiffsführer haftet er grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen für alle Schäden, die er anderen Crewmitgliedern schuldhaft oder fahrlässig zufügt. Der Bereich einer Charterreise ist durch die private Haftpflicht bzw. Unfallversicherung nicht abgedeckt und wird auch nicht durch die reguläre Charterhaftpflicht getragen, da die Crew als „Gefahrengemeinschaft“ definiert ist, bei der untereinander kein Versicherungsschutz besteht. Die Skipper-Haftpflicht versichert gegen alle Personenschäden, die sich innerhalb der Crew ereignen.

Zudem ist man durch die normale Charterhaftpflicht in der Regel nur gegen Fahrlässigkeit abgesichert. Schnell kann im Schadensfall jedoch eine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden, bei der ein Versicherungsschutz nicht mehr greift. Daher sollte eine gute Skipper-Haftpflicht unbedingt auch durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Schadensereignisse einschließen.

Die Preise für eine entsprechende Versicherung bewegen sich in der Regel zwischen 70 € und 200 € pro Jahr, je nach Gesellschaft und abgesicherten Risiken. Die ADAC-Skipperhaftpflicht wirbt beispielsweise mit einer pauschalen Deckungssumme über 5 Mio. €, die an keine zeitliche Begrenzung des Törns gebunden ist und eine Sicherheitsleistung von bis zu 50.000 € im Ausland beinhaltet. Die ESA Allianz Skipper-Haftpflichtversicherung soll laut Angaben grob fahrlässige Kaskoschäden am gecharterten Boot mit bis zu 750.000 € versichern, einschließlich 20.000 € für den Ausfall von Chartereinnahmen.

Die Skipper-Haftpflicht ist für 12 Monate ab Versicherungsbeginn gültig. Empfehlenswert ist es, den Versicherungsbeginn 14 Tage vor dem Charter anzugeben.