Die Begriffe Schlussgewinnanteil und Schlussüberschuss sind Synonyme, beschreiben also beide den gleichen Sachverhalt. Ein so genannter Schlussgewinnanteil wird vor allem in der privaten Rentenversicherung sowie bei Kapitallebensversicherungen ausgezahlt.

Der Begriff beschreibt einen Anteil am Gewinn, der nicht schon während der Laufzeit des Vertrags zugeteilt wird, sondern erst dann, wenn der Vertrag abgelaufen ist. Allerdings kann ein Schlussgewinnanteil auch dann gezahlt werden, wenn der Versicherungsnehmer stirbt und der Versicherungsbetrag in einer Kapitallebensversicherung an den oder die Begünstigten ausgezahlt wird. Auch für den Fall, dass die Versicherung bereits vor dem Ende des Vertrags zurückgekauft, der Vertrag also vorzeitig beendet wird, fällt gegebenenfalls ein Schlussgewinnanteil an.

Grundsätzlich gilt, dass der Schlussgewinnanteil abhängig von der Laufzeit der Lebensversicherung ist. Je länger die bisherige Laufzeit war, desto höher ist der Schlussgewinnanteil. Bei vielen Gesellschaften muss daher eine gewisse Wartezeit erfüllt sein, bei einem Rückkauf in den ersten Jahren etwa wird kein Schlussüberschuss ausgezahlt. Er wird deshalb auch als „Halteprämie“ bezeichnet.

Durch einen Schlussüberschuss, der an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird, steigt die Rendite einer Kapitallebensversicherung deutlich. Diese Rendite setzt sich aus der gesetzlich garantierten jährlichen Verzinsung sowie den zusätzlich von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erwirtschafteten Gewinnen zusammen.

Allerdings sollte man vor dem Abschluss bedenken, dass lediglich die jährliche Verzinsung von Gesetzgeber garantiert ist. Der Schlussgewinnanteil dagegen ist eine freiwillige Leistung der Versicherung, der zwar in der Berechnung der Rendite in der Regel zu finden ist, allerdings immer mit dem Zusatz, dass dieser am Ende der Laufzeit nicht unbedingt ausgezahlt werden muss. Gerechnet wird daher immer mit Beispielen, etwa aus dem laufenden Jahr oder aus dem Durchschnitt der vergangenen Jahre.

Für den Fall, dass die Ertragslage des Unternehmens in einem speziellen Jahr schlecht ist, kann die Gesellschaft alle bis zu diesem Punkt in dem Topf Schlussgewinnanteile eingesammelten Gelder in das laufende Geschäft investieren. Damit wird sichergestellt, dass wenigstens der Garantiezins erreicht wird.