Dass man als Halter eines Kraftfahrzeugs gewisse Pflichten hat, ist unumstritten und auch jedem bekannt. Dazu gehört in jedem Fall die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für das Kfz. Hier machen auch die in der letzten Zeit immer beliebter gewordenen Roller keine Ausnahme. Allerdings gibt es für den Abschluss einer Roller-Versicherung einiges zu beachten, denn hier gibt es einige gravierende Unterschiede. Das hat vor allem damit zu tun, dass man die Roller in verschiedene Kategorien einteilen muss.
Da wäre zunächst einmal die Kategorie der Kleinkraftroller. Diese bietet den Besitzern die günstigste Möglichkeit zum Versichern des Fahrzeugs. Ein Kleinkraftroller (Motor mit einem Hubraum von weniger als 50 cm³) benötigt für die Zulassung im Straßenverkehr lediglich eine sogenannte Mopedversicherung. Fahrbar ist ein solcher Roller mit der entsprechenden Fahrerlaubnis bereits ab dem 16. Lebensjahr. Dies gilt im Übrigen auch für die nächste Kategorie – dem Leichtkraftroller.
Von einem Leichtkraftroller spricht man, wenn der Motor einen Hubraum von 80 bis 125 cm³ erreicht. Damit dieser Roller von einem 16-jährigen Fahrer bewegt werden darf, muss auch noch eine gedrosselte Leistung vorliegen, die die Geschwindigkeit dieses Fahrzeugs auf 80 km/h begrenzt. Diese Fahrzeuge sind in der Versicherung die teuersten. Das hat damit zu tun, dass der Personenkreis der Fahrer (16 – 18 Jahre) zu den Menschen gehört, die laut Statistik am häufigsten in Unfälle verwickelt sind. Das macht sich dann auch in der Beitragsberechnung gleich bemerkbar. Wenn der Fahrer bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat, dann kann die Begrenzung der Geschwindigkeit wieder aufgehoben werden. Diese Fahrzeuge sind dann in der Versicherung bereits wesentlich günstiger angesiedelt.
Die letzte Kategorie ist die Einteilung als Kraftroller. Hier verhält es sich genau wie bei einem Motorrad. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Leistung des Rollers und der vorhandenen Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers. Auch hier spielt das Alter des Versicherungsnehmers eine Rolle. Die günstigsten Beiträge werden von den Versicherungsgesellschaften für Personen angeboten, die das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben. Am einfachsten ist es, man stellt über entsprechende Internetseiten einen Vergleich an, um die passende Roller-Versicherung für sich herauszufinden.