Viele Menschen sind sich mittlerweile der Tatsache bewusst, dass Altersvorsorge für jeden Einzelnen immer wichtiger wird. Wie genau vorgesorgt werden sollte, ist jedoch individuell sehr unterschiedlich. Als Basis sollte in der Regel bei jeder Vorsorge, ein Riestervertrag dienen. Denn diese seit der Rentenreform im Jahre 2000 eingeführte Altersvorsorgemöglichkeit, bietet staatliche Förderungen, die – dank einiger Nachbesserungen in den letzten Jahren – für die meisten Menschen äußerst attraktiv sind.
Und auch die Durchführungswege sind im Laufe der Jahre vielfältiger geworden: Während in den ersten Jahren nach der Einführung der Riesterrente lediglich Versicherungen förderfähig waren, gibt es mittlerweile mehr Möglichkeiten. So können die staatlichen Förderungen nun auch mittels Riesterbanksparplänen, Riesterfonds und sogar Riesterbausparen genutzt werden. Während Banksparpläne und Versicherung die eher kalkulierbare Variante darstellen, sind Fonds sicher eine geeignete Möglichkeit für eher renditeorientierte Anleger. Riesterbausparen hingegen ist ideal, wenn der Wunsch nach einer eigenen Immobilie besteht.
Egal für welche Art Vertrag man sich letztlich entscheidet: Im Regelfall sind Riesterverträge erst ab dem vollendeten 60. Lebensjahr abrufbar. Wird ein Vertrag vorher verfügt, dann werden alle staatlichen Zulagen vom Finanzamt zurückverlangt. Auch eventuelle Steuervorteile müssen erstattet werden. Riesterbausparen bietet hier jedoch die einzige Variante, die vorher genutzt werden darf. Denn für den Fall, dass der Vertragsinhaber Wohneigentum erwirbt, kann ein Riesterbausparvertrag unabhängig vom Alter genutzt werden. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich bei der Immobilie – Haus oder auch Eigentumswohnung – um selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Eine Vermietung ist nicht zulässig. In dieser Hinsicht bietet Riesterbausparen ein großen Vorteil gegenüber der anderen Durchführungswege.
Für den Fall, dass es ein Riesterbausparvertrag bespart wird, es jedoch nie zu einem vorzeitigen Abruf des Geldes kommt, wird der gesparte Gesamtbetrag ab dem 60. Lebensjahr verrentet. Die dann gültigen Bedingungen sind wiederum identisch zu den anderen Riestervarianten: Maximal 30% des Gesamtbetrages können auf Wunsch einmalig abgerufen werden. Der Restbetrag wird jedoch als monatlichen Rente gezahlt.