Anders als bei vielen anderen Versicherungsarten ist der Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung inzwischen weitgehend vereinheitlicht worden. So sind beispielsweise Vertragsklauseln, dass ein Anspruch auf Versicherungsleistungen erst besteht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber tatsächlich gekündigt wurde, vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt worden. Anspruch auf Kostenübernahme für eine anwaltliche Beratung besteht demnach bereits, wenn dem Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag angeboten wird. Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen bestehen allerdings beim Privatrechtsschutz, der in den meisten Fällen in Kombination mit dem Arbeitsrechtsschutz angeboten wird (siehe auch Arbeitsrechtschutzversicherung ohne Wartezeit).

Eine notwendige Versicherung!

Der Rechtsschutz für Arbeitnehmer deckt alle Kosten gerichtlicher Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ab. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Kündigungsschutzklagen. Ob eine Versicherung notwendig ist, hängt entscheidend davon ab, ob die abgedeckten Risiken im Ernstfall auch privat getragen werden könnten. Für den Rechtsschutz für Arbeitnehmer bedeutet dies eindeutig, dass es sich um eine notwendige Versicherung handelt: In der ersten Instanz arbeitsgerichtlicher Verfahren trägt jede Partei die ihr entstandenen Kosten selbst. Hinzu kommt, dass die unterlegene Partei in jedem Fall Berufung vor dem Landesarbeitsgericht einlegen kann. Hier gelten dann die üblichen Regeln, denen zufolge die unterlegene Partei auch die Kosten der Gegenseite zu tragen hat. Dazu zählen neben den Gerichtsgebühren auch die Anwaltskosten sowie Auslagen für Gutachter und Zeugen. Daher birgt eine solche gerichtliche Auseinandersetzung Kostenrisiken, die von den meisten Arbeitnehmern privat nicht getragen werden können.

Die Auswahl ist groß

Da es sich also um eine dringend zu empfehlende Versicherung handelt, bieten nahezu alle Versicherungsunternehmen entsprechende Policen an. Bei vielen Anbietern umfasst das Leistungsspektrum eine kostenlose telefonische anwaltliche Erstberatung, dazu gehören beispielsweise die Allianz (https://www.allianz.de/produkte/rechtsschutz/privat_berufs_rechtsschutz/index.html) sowie die Rechtsschutz Union (http://www.rechtsschutz-union.de/ru_index/ru_rechtschutzvers_privatpersonen.htm ). Selbstverständlich dient dieser Service auch den Interessen der Versicherer, die dadurch unnötige Beratungs- und Prozesskosten zu vermeiden versuchen. Da aber die Frist für eine Kündigungsschutzklage lediglich drei Wochen beträgt, liegt es auch im Interesse der Versicherten, schnell Auskunft über die Rechtslage zu erhalten.