Viele Kapitalanleger beschäftigen sich mit der Frage, wie man einen größeren Geldbetrag derzeit gewinnbringend anlegen und attraktiv verzinsen lassen kann. Ebenso stellt sich die Frage, wie die steuerliche Behandlung einer solchen Kapitalanlage sein wird. Im Magischen Dreieck sind die Eigenschaften Sicherheit und Rendite jedoch konträr. Das bedeutet, wenn eine Anlage sicher ist, dann bringt sie wenig Zins ein (Rendite) und wenn eine Anlage sehr ertragreich zu sein scheint, ist die Sicherheit fragwürdig. Beides miteinander zu kombinieren erscheint sehr schwierig.

Wenn ein Anleger daran interessiert ist, Geld langfristig (12 Jahre oder länger) anzulegen, über den Anlagebetrag nur im äußersten Notfall verfügen muss und an einer attraktiven Verzinsung gelegen ist, so empfiehlt sich auch über das Thema Private Sofortrente nachzudenken. Hier wird Rendite mit Sicherheit ideal kombiniert. Fast alle deutschen Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile eine Private Sofortrente an. Insbesondere eignet sich dieses Produkt für Kunden mit einer fälligen Lebensversicherung. Ziel ist, das Geld im Hause behalten zu können und nicht den Kunden und vor allem nicht das Kapital an andere Versicherungsgesellschaften oder Finanzdienstleister zu verlieren. Meist ist hier schon eine langjährige Geschäftsbeziehung gewachsen, die man nicht so einfach aufgeben möchte.

Unter Privater Sofortrente versteht man einen Versicherungsvertrag bei einer Versicherungsgesellschaft bei der ein Kapitalbetrag angelegt und dann über eine monatliche, garantierte, lebenslange Rente wieder an den Anleger zurückgezahlt wird. Hierbei wird das Angebot gemacht, dass mit einer sogenannten Überschussrente diese garantierte Grundrente aufgestockt wird. Die Höhe dieser Überschussrente errechnet sich je nach Ertragslage des Versicherungsunternehmens und ist nicht garantiert. Sie kann daher während der Leistungsdauer schwanken.

Auch gibt es Produktvarianten in der Weise, dass sich der Anleger nur die Zinsen der Anlage monatlich auszahlen lässt und das Kapital erhalten bleibt (Kapitalgarantie). Mit dieser Variante besteht die Möglichkeit, sein Kapital zu erhalten und den Nachkommen zu sichern. Ebenso kann eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung mit eingeschlossen werden, was bedeutet, dass die Rentenzahlung an eine noch zu benennende Person (meist Ehefrau oder direkte Nachkommen) lebenslang weiter geleistet wird.

Aufgrund der Langfristigkeit einer solchen Anlage ist darauf zu achten, dass nur Versicherungsgesellschaften als Partner gewählt werden, die ein gutes Rating haben (mindestens AAA).

Die Rentenzahlungen werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach dem Eintrittsalter zu Beginn der Rentenzahlung und ist dann für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Gemäß §22 Einkommensteuergesetz ist zu ersehen, welcher Steuersatz für welches Eintrittsalter zu bemessen ist.