Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung wird meist die Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit angeboten. Schließt der Kunde diese in seinen Vertrag mit ein, dann zahlt er einen Zuschlag zu seinem Beitrag, der das Risiko der Berufsunfähigkeit abdeckt. Die Höhe des Beitrags hängt in der Regel von der Gefahrengruppe des Berufs, dem Alter bei Vertragsschluss und Ende der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, der vereinbarten Leistungsdauer und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers ab.

Wird der Versicherungsnehmer dann tatsächlich berufsunfähig, dann werden nach Eintritt der Berufsunfähigkeit für seinen privaten Rentenvertrag keine Beiträge mehr fällig. Statt dessen stellt das Versicherungsunternehmen den Vertrag so, als würden weiterhin die Beiträge voll bezahlt – der Kunde bekommt später also die volle Rente ohne Abzüge ausbezahlt. Siehe ähnlich auch: Beitragsfreistellung Lebensversicherung bei Berufsunfähigkeit.

Beitragsfreistellung: Rentenversicherung wird dennoch „normal“ fortgeführt

Das kann ein großer Vorteil sein: Berufsunfähigkeit geht meist einher mit unter Umständen sogar großen Einkommenseinbußen. Wenn aus dem gesunkenen Einkommen gleichbleibende oder aus gesundheitlichen Gründen sogar gestiegene Kosten bedient werden müssen, sind die Folge oft finanzielle Probleme, die in vielen Fällen zur Kündigung der eigentlich dringend benötigten Altersvorsorge führen. Die Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit kann bei einer privaten Rentenversicherung also durchaus Sinn machen.

Barmenia StarBUZ ermöglicht Beitragsfreistellung zur Rente bei Berufsunfähigkeit

Mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (hier der Barmenia StarBUZ) lässt sich eine Beitragsfreistellung für die jeweilige Hauptversicherung (hier Rentenversicherung) im Fall einer Berufsunfähigkeit versichern – damit kann das Hauptziel der Hauptversicherung, nämlich hier die Altersvorsorge, auch erreicht werden, wenn man während der Einzahlphase zu dieser Hauptversicherung (Rente) berufsunfähig wird.

Allerdings sollte man vor Abschluss die genauen Vertragsbedingungen kennen, denn es gibt Unterschiede. Manche Vertragsarten setzen eine ärztlich festgestellte Berufsunfähigkeit von mindestens 75% voraus, während bei anderen Tarifen 50 % bereits ausreichend sind. Ob die einmal festgestellte Berufsunfähigkeit auch zukünftig fortbesteht, wird übrigens regelmäßig überprüft.

Auch macht es einen Unterschied, ob der Vertrag eine Klausel für eine abstrakte Verweisungsmöglichkeit beinhaltet. Diese Verweisungsklausel ist zwar selten geworden, ist sie jedoch enthalten, kann der Versicherer den Kunden auf einen anderen Beruf verweisen, der „seiner bisherigen Lebensstellung und seiner Ausbildung und Erfahrung“ entspricht. Die Beitragsbefreiung wird dann nicht gewährt.

Allerdings verzichten heute viele Versicherer wie beispielsweise die Signal Iduna in ihren „Premium BUZ“-Tarifen oder die Berufsunfähigkeitsversicherung der Ergo Lebensversicherung AG auf die abstrakte Verweisung.

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