Bei der WohnhausSpar der NV Versicherungsgruppe handelt es sich um eine Wohngebäudeversicherung, welche nach Angaben der NV guten Schutz zu einem günstigen Preis bietet.

Der Versicherungsschutz der NV WohnhausSpar umfasst neben dem Wohngebäude auch alle auf dem Grundstück befindlichen Nebengebäude, wie z.B. Garagen. Zudem ist auch Zubehör an oder im Gebäude mitversichert. Hierzu zählen z.B. Überdachungen, Markisen, Antennen oder Trennwände. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Feuerversicherung der NV WohnhausSpar umfasst auch Feuer-Nutzwärmschäden, Schäden durch Implosion, Schäden durch Absturz von Flugkörpern und eine Feuer-Rohbauversicherung (für 12 Monate). Nicht versichert sind Schäden durch Fahrzeuganprall oder Sengschäden.

Mit der Leitungswasserversicherung werden auch Schäden durch Wasseraustritt aus der Fußbodenheizung, aus Aquarien oder aus Wasserbetten ersetzt. Der Versicherungsumfang umfasst jedoch keine Schäden durch Wasser aus Wasch- und Spülmaschinenschläuchen oder durch Bruch von Zuleitungen der Wasserversorgung. Ebenso sind Schäden durch Bruch an Armaturen sowie Gasleitungen oder durch Flüssigkeiten aus Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungen nicht eingeschlossen. Auch sind die Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf oder außerhalb des Grundstücks nicht mitversichert.

Die Sturmversicherung beinhaltet unter anderem Glasbruchschäden durch Hagel und Sturm. Zudem werden Sturmschäden an Sachen, welche an der Außenseite des Gebäudes befestigt sind, übernommen. Hierunter fallen z.B. Überdachungen, Markisen, Antennenanlagen oder Verglasungen (ohne Laden- und Schaufenster). Die Versicherung deckt jedoch keine Aufräumungskosten für durch Sturm gefallene Bäume.

Was ist noch enthalten

Des Weiteren beinhaltet der Leistungsumfang der NV WohnhausSpar unter anderem:
• Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen
• bis zu 5 % der Versicherungssumme für Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
• bis zu 5 % der Versicherungssumme für Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen
• Mehrkosten infolge Preissteigerungen
• bis zu 500 Euro für weiteres Gebäudezubehör / Grundstücksbestandteile (100 Euro Selbstbeteiligung)
• im Versicherungsfall Ersatz eines Mietausfalls bei Vermietung bzw. des Mietwertes bei selbst genutzter Wohnung für 12 Monate
• Unterversicherungsverzicht

Nicht eingeschlossen sind unter anderem Sachverständigenkosten, Dekontaminationsschäden, Vandalismusschäden oder Graffiti-Schäden.

Die NV WohnhausSpar wird als gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen. Hierbei wird die Versicherungssumme automatisch der Baupreisentwicklung angepasst, wodurch eine Unterversicherung vermieden werden soll.