Zur Ermittlung des Wertes einer Immobilie für die Gebäudeversicherung wird als Grundlage der sogenannte „Wert 1914“ herangezogen. Bei diesem Verfahren wird unterstellt, dass bis vor Ausbruch des 1.Weltkrieges die Baupreise (in Goldmark) stabil waren und erst danach Preissteigerungen einsetzten. Die Methode ist in der Diskussion und wird vielfach durch die Wertermittlung über die Wohnfläche ersetzt, allerdings gibt der Verband der Versicherungswirtschaft nach wie vor Empfehlungen – an die sich einzelne Versicherer halten können, aber nicht müssen – aufgrund der künstlichen Rückrechnung zum 1914er Wert heraus. Die Wertermittlung 1914 muss laut Wohngebäudeversicherungsbedingungen VGB 2001 nach einer festgelegten Methode ermittelt werden. Dieser Wert wird zu Beginn jeden Versicherungsjahres mit dem Baupreisindex multipliziert, der die aktuellen Schwankungen berücksichtigt. Daraus ergibt sich die Gleitende Neuwertversicherung. Das Verfahren hat den Sinn, dass im Schadensfall der aktuelle Wiederbeschaffungswert ersetzt wird.
Um den Wert des Gebäudes auf der Grundlage Wert 1914 + aktuelle Bewertung zu ermitteln, kann man sich online informieren (nach „Wertermittlung 1914“ suchen). In den entsprechenden Vorlagen gibt man die Art seines Gebäudes ein – Flachdach, Spitzdach, Dachboden ausgebaut oder nicht, Keller usw – dazu die Wohnfläche, Zusatzflächen (Garagen) sowie bestimmte Ausstattungsmerkmale wie Art des Daches (Material), der Wände, Fußböden, Fenster, Türen, Sanitär usf, es werden auf einer Plattform insgesamt 12 Merkmale vorgeschlagen. Sofort erhält man den aktuellen Wert des Gebäudes, der sich jährlich ändern wird.
Die Gleitende Neuwertversicherung legt jährlich zum 01.01. die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Änderungen des Baupreisindexes zugrunde. Dieser wird zu 80% gewertet, der Tariflohnindex des Baugewerbes zu 20%. Hat sich der Versicherungswert erhöht und erhält der Versicherungsnehmer darüber eine Mitteilung seiner Versicherung, kann er der Erhöhung schriftlich widersprechen, wobei die Versicherung als Neuwertversicherung in Kraft bleibt.
Da der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft die statistischen Grundlagen für den gleitenden Neuwertfaktor nur den Versicherungsunternehmen offenlegt, die sich daran halten können aber nicht müssen, kann die Gleitende Neuwertversicherung von Unternehmen zu Unternehmen abweichen. Die eigene Online-Ermittlung ist ein Richtwert, der zu Rate gezogen werden kann. Wenn die Gleitende Neuwertversicherung zu stark davon abweicht, empfiehlt es sich gegebenenfalls, Vergleichsangebote anderer Gesellschaften einzuholen.