Eine Lebensversicherung hat in allererster Linie den Sinn, das Leben des Versicherten insoweit abzusichern, dass für den Fall seines Versterbens die Bezugsberechtigten mit der Versicherungssumme eine Zeitlang „überleben“ können. Gerade in Familien, in denen der Hauptverdiener auch Alleinverdiener ist, ist der Abschluss einer Lebensversicherung mehr als verpflichtend.

Zwar hat mit den Jahren die Lebensversicherung auch für die private Altersvorsorge an Attraktivität gewonnen, doch liegt der wirkliche Sinn einer solchen Versicherung in der Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall. Da insoweit Lebensversicherungen auch auf viele Jahre hin abgeschlossen werden – ganz früher wurden solche Verträge bereits mit 16 Jahren abgeschlossen -, und dementsprechend auch eine lange Laufzeit haben, ist bei Vertragsabschluss vielleicht vieles angesprochen worden, was in diesen vielen Jahren eventuell auf den Versicherten zukommt. Trotzdem beschränkte sich die Wahl der Versicherungssumme auf den so genannten Ist-Zustand bei Vertragsabschluss; zukünftige Ereignisse wie eine Familiengründung, berufliche Besserstellung und dergleichen konnten keine Berücksichtigung finden, da sie eben noch nicht eingetragen und eventuell sogar noch gar nicht in Planung waren.

Dass aber gerade ein Ereignis wie die Geburt eines Kindes ein gravierender Einschnitt in die Lebensplanung ist, braucht nicht kommentiert werden. Insoweit ist es für den Fall auch klar, dass eine in jungen Jahren abgeschlossene Lebensversicherung mit einer für die damalige persönliche Situation auch ausreichenden relativ geringen Versicherungssumme mitunter gar nicht ausreicht, um eine Familie für den Fall des Todes abgesichert zu wissen. Hinzu kommt, dass oftmals gar überlegt wird, sich auch gegen eine drohende Berufsunfähigkeit abzusichern, damit die Familie auch in diesem Fall finanziell entlastet wird.

Nicht wenige Versicherte denken dann darüber nach, eine neue Versicherung abzuschließen. Da die Versicherungssumme und der Beitrag aber abhängig sind vom Eintrittsalter, ist dies eher die zweitbeste Lösung, zumal eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. Viel besser ist es, wenn die bereits bestehende Versicherung aufgestockt wird. Bei nahezu allen Lebensversicherungen gibt es als Option eine so genannte Nachversicherungsgarantie, die bei bestimmten Anlässen wie den genannten gezogen werden kann.
Sie sichert dem Versicherten zu, die Versicherungssumme ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Allerdings gibt es hinsichtlich des Alters und der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente gewisse Höchstgrenzen, die einzuhalten sind.