Die Versicherungsgesellschaft Münchner Verein hat seine fondsgebundene Rentenversicherung in zwei unterschiedliche Vorsorgemöglichkeiten aufgeteilt. So besteht die Möglichkeit, die Münchner Verein fondsgebundene Rentenversicherung als Privatrente oder als Basisleibrente, auch Rüruprente genannte, abzuschließen. Dabei bieten beide Varianten die gleichen Eigenschaften, welche sich laut Versicherungsgesellschaft wie folgt beschreiben lassen.
Die Münchner Verein fondsgebundene Rentenversicherung kann bereits für Kinder ab dem 1. Lebensjahr abgeschlossen werden. Der Beginn der Auszahlung aus der Rentenversicherung ist bei Abschluss der Versicherungspolice flexibel wählbar. Daneben soll ein bestimmter Rentenfaktor bei Versicherungsabschluss garantiert werden. Dies bedeutet, dass der Münchner Verein auf eine Treuhänderklausel verzichtet. Des Weiteren soll dem Versicherungsnehmer eine Vielzahl an unterschiedlichen Fondspaletten zur Verfügung stehen, welche nach eigenem Belieben kombiniert werden und mehrmals jährlich gewechselt werden können. Der Münchner Verein wirbt außerdem damit, dass bei dem Erwerb von Investmentanteilen keine Ausgabeaufschläge berechnet werden.
Neben den genannten Eigenschaften soll die Münchner Verein fondsgebundene Rentenversicherung einen Hinterbliebenenschutz in Höhe der eingezahlten Beiträge beinhalten. Bei der Privatrente soll der Versicherungsnehmer frei wählen können, wie hoch die Todesfallleistung ausfällt. Zur Auswahl stehen hier 10 bis 200% der eingezahlten Prämien. Sofern sich der Versicherungsnehmer für eine Todesfallleistung unter 60.000 Euro entscheidet, kann die Münchner Verein fondsgebundene Rentenversicherung auch ohne eingehende Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Vereinbarte Todesfallleistungen, die darüber hinaus gehen, bedürfen einer Gesundheitsprüfung vor Abschluss des Vertrages. Sollte es ein Versicherungsnehmer aufgrund einer eintretenden Arbeitslosigkeit oder Sonstigem einmal nicht in der Lage sein die Versicherungsprämien zu zahlen besteht laut der Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, eine Beitragspause einzulegen. Sofern sich der Versicherungsnehmer in Elternzeit befindet, kann die Beitragspause bis zu 36 Monate andauern.