Der Münchener Begräbnisverein zur Bestattungsvorsorge bietet eine klassische Sterbegeldversicherung an.
Mit einer derartigen Versicherung kann zu Lebzeiten für den eigenen Todesfall vorgesorgt werden. Dies ist um so wichtiger, als der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen seit dem Jahr 2004 kein Sterbegeld mehr umfasst. Durch eine Sterbegeldversicherung wird sichergestellt, dass das eigene Begräbnis würdevoll und angemessen gestaltet wird. Die Bestattungsvorsorge gewährleistet auch, dass die Angehörigen nicht mit den Beerdigungskosten und anderen Ausgaben, die mit dem eigenen Ableben verbunden sind, belastet werden.

Sterbegeld Versicherungen werden auch als „kleine Risikolebensversicherung“ bezeichnet: Der Versicherte zahlt monatlich oder jährlich Versicherungsprämien ein, im Falle seines Todes wird die Versicherungssumme an die im Vertrag benannten Personen beziehungsweise an die gesetzlichen Erben ausgezahlt. Üblicherweise werden mit einer Sterbegeldversicherung Beträge zwischen 5.000 und 10.000 Euro versichert, diese Summe ist in der Regel ausreichend, um die mit dem Todesfall verbundenen Kosten abzudecken. Selbst für Menschen, die nur über ein kleines Einkommen verfügen, ist diese Vorsorge ohne größere Einschränkungen möglich, da die monatlichen Prämien in den meisten Fällen weniger als 20 Euro betragen. Wie bei allen Lebensversicherungen gilt auch bei der Bestattungsvorsorge: Je früher man anfängt, desto geringer sind die Beiträge.

Viele Sterbegeldversicherung verlangen im Gegensatz zu anderen Risikolebensversicherungen keine Gesundheitsauskünfte vor Abschluss. Somit steht diese Vorsorge auch Menschen offen, denen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen der Zugang zu anderen Lebensversicherungen verwehrt ist.

Das Angebot des Münchener Begräbnisvereins zur Bestattungsvorsorge umfasst nicht nur eine Sterbegeldversicherung für den eigenen Todesfall, sondern auch eine Absicherung der Kosten der Beerdigung einer anderen Person. Diese Vorsorge ist möglich, ohne die versicherte Person informieren zu müssen. Dies kann zum Beispiel eine gute Lösung für den Fall sein, dass ein naher Verwandter über das Thema Tod überhaupt nicht sprechen, geschweige denn irgendwelche Regelungen für sein Ableben treffen möchte. So kann der Versicherungsnehmer ohne Belastung der versicherten Person verhindern, dass er selbst oder andere Angehörige im Todesfall von den für die Bestattung entstehenden Kosten überfordert werden.