Viele Mieter müssen an ihren Vermieter eine Mietkaution zahlen, wenn sie eine neue Wohnung beziehen. Allerdings muss die Mietkaution nur dann gezahlt werden, wenn es eine eindeutige Vereinbarung im Mietvertrag gibt. Der Vermieter kann auch ganz auf eine Mietkaution verzichten, dieser Verzicht kommt aber in der Praxis nur sehr selten vor. Eine Mietkaution stellt eine Sicherheit für den Vermieter dar, dass er über eine finanzielle Reserve verfügt, auf die er unter bestimmten Voraussetzungen zurückgreifen darf. So stellt der Vermieter sicher, dass ein Mieter zum Beispiel bei einem Auszug keine Mietschulden mehr hat oder dass notwendige Renovierungsarbeiten in jedem Fall vom Mieter bezahlt werden. Für den Mieter stellt jedoch eine Mietkaution eine hohe finanzielle Belastung dar, auf die er während der Zeit eines Wohnungswechsels gerne verzichten würde. Bei jedem Umzug kommen auf den Mieter diverse Kosten in Form von Umzugskosten, Renovierungsarbeiten oder dem Kauf neuer Möbel zu. Um das Geld für eine Mietkaution zu sparen, entscheiden sich daher immer mehr Mieter für eine Mietkautions-Versicherung, wie sie zum Beispiel von Moneyfix® angeboten wird. Doch auch andere Versicherer und auch Banken bieten eine Mietkaution an.
Die rechtlichen Grundlagen einer Mietkaution
Gemäß Paragraf 151 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss ein Vermieter nicht zwingend eine Mietkaution von seinem Mieter verlangen. Besteht aber der Vermieter auf einer Mietkaution, muss diese Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden. Auch die maximale Höhe der Kautionssumme ist durch das Gesetz festgelegt. Eine Mietkaution darf nicht mehr als drei Nettomonatsmieten betragen. Mit einer Nettomonatsmiete ist die reine Mietzahlung gemeint, ohne eine Vorauszahlung für Nebenkosten.
Der Mieter hat verschiedene Möglichkeiten, die Mietkaution zu entrichten. Sofern der Vermieter einverstanden ist, kann der Mieter entweder eine Barkaution stellen oder es wird ein Sparkonto eröffnet, auf das die Kautionssumme eingezahlt wird. Kontoinhaber des Sparkontos können entweder der Mieter, der Vermieter oder Mieter und Vermieter gemeinsam sein. Der Mieter ist verpflichtet, das Sparkonto zugunsten des Vermieters zu verpfänden. Ist der Vermieter der Kontoinhaber, muss er das Geld verzinslich anlegen und von seinem übrigen Vermögen getrennt halten. Nur so ist sichergestellt, dass bei einer Insolvenz des Vermieters die Mietkaution nicht zur Begleichung der Schulden des Vermieters herangezogen wird. Ein gemeinschaftlich geführtes Sparkonto von Mieter und Vermieter muss einen Sperrvermerk tragen.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und wenn der Vermieter keine Ansprüche stellt, ist die Mietkaution zuzüglich Zinsen an den Mieter auszuzahlen. Diese Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von sechs Wochen bis zwölf Monaten nach dem Auszug des Mieters. Ferner gibt es die Möglichkeit, eine Bankbürgschaft zu stellen, die von einigen Banken und Sparkassen angeboten wird, oder der Mieter schließt eine Mietkautions-Versicherung ab.
Die Moneyfix® Mietkautions-Versicherung
Vor allem durch zahlreiche Werbespots ist die Moneyfix® Mietkautions-Versicherung vielen Verbrauchern als Alternative zur klassischen Mietkaution bekannt. Auf der Internetseite http://www.youtube.com/watch?v=2J12ha1CroE findet sich der bekannte Werbespot der Deutschen Kautionskasse, die die Moneyfix® Mietkautions-Versicherung anbietet. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Umzug mit hohen Kosten verbunden ist, sodass vielen Mietern das Bargeld für die Mietkaution fehlt.
Voraussetzungen und Antrag
Bei Moneyfix® können volljährige Mieter entweder online oder schriftlich die Mietkautionsversicherung beantragen. Alternativ erhält man Moneyfix direkt bei einer Bank. Zum Ausfüllen des Antragsformulars muss der Mieter den Mietvertrag und seine aktuelle Gehaltsabrechnung vorliegen haben, um den Antrag vollständig ausfüllen zu können. Allerdings verlangt Moneyfix® nicht die Zusendung von Kopien der Unterlagen, auch eine Kopie des Personalausweises des Mieters muss nicht verschickt werden. Moneyfix® führt lediglich eine Bonitätsprüfung des Mieters bei den drei Wirtschaftsauskunfteien Schufa, infoscore und Creditreform durch. Fällt die Bonitätsprüfung positiv aus, erhält der Mieter schon nach kurzer Zeit die Bürgschaftsurkunde zugesandt, die er dem Vermieter vorlegen muss.
Ansprüche des Vermieters gegen den Mietkautionsversicherer
Der Vermieter erhält auf erste Anforderung das Geld aus der Moneyfix® Mietkautions-Versicherung ausgezahlt („Bürgschaft auf erstes Anfordern“), außer der Mieter legt innerhalb von zwei Wochen einen von einem Gericht bestätigten Nachweis vor, dass die Forderung des Vermieters nicht berechtigt ist.
Nach Auszahlung der Kautionssumme an den Vermieter muss der Mieter den Betrag an die Deutsche Kautionskasse zurückzahlen. Wird die Moneyfix® Mietkautions-Versicherung nicht in Anspruch genommen, zahlt der Mieter jedes Jahr eine Gebühr von fünf Prozent der Kautionssumme. Außerdem muss jeder Neukunde von Moneyfix® eine einmalige Servicepauschale von 50,00 Euro zahlen. In jedem folgenden Jahr wird eine weitere Servicepauschale von 10,00 Euro pro Jahr zuzüglich zu den fünf Prozent der Kautionssumme berechnet. Anders als bei der Barkaution oder einem Sparbuch erhält der Mieter bei einer Mietkautions-Versicherung die gezahlten Beträge nach Beendigung des Mietvertrages nicht zurück.
Weitere Anbieter eine Mietkautions-Versicherung
Neben der Deutschen Kautionskasse mit ihrem Produkt Moneyfix® bieten auch andere Versicherungen, Banken und Unternehmen eine Mietkautions-Versicherung an. So hat zum Beispiel die R+V Versicherung unter dem Namen kautionsfrei.de eine Mietkautions-Versicherung im Angebot, die der Mieter vor Abschluss kostenlos reservieren kann. Die R+V Versicherung berechnet 5,25 % der Kautionssumme als jährliche Gebühr, weitere Kosten fallen nicht an.
Die Mietkaution der SWK Bank kosten den Mieter 3,5 % pro Jahr, mindestens 50,00 Euro zuzüglich einer einmaligen Abschlussgebühr von 50,00 Euro. Der Mindestbetrag der Mietkautionssumme liegt bei der SWK Bank bei 750,00 Euro, der Höchstbetrag ist auf 10.000,00 Euro begrenzt. Bei der Moneyfix® Mietkautions-Versicherung gibt es zum Beispiel keine Begrenzung der Kautionssumme, die Deutsche Kautionskasse behält sich nur eine Einzelprüfung der Bonität des Mieters ab einer Kautionssumme von 10.000,00 Euro vor.
Auch die Mietkaution der MKB Mietkautions AG wird über die SWK Bank abgewickelt und enthält daher dieselben Höchstbeträge und Mindestbeträge wie die Mietkaution der SWK Bank. Der Anbieter EuroKaution bietet seinen Kunden eine 14-tägige Geld-zurück-Garantie, falls der Vermieter die Annahme der Mietkaution ablehnen sollte.