Viele Versicherungsnehmer ärgern sich wahrscheinlich regelmäßig über die zu zahlenden Beiträge zur Rechtsschutzversicherung. Zwar sollte man nicht auf die Rechtsschutzversicherung verzichten, denn sie übernimmt bei einem Streitverfahren die Kosten für den Anwalt und auch die Kosten, die ein Gerichtsverfahren nach sich zieht; doch im Idealfall muss man nicht auf diese Versicherungsleistungen zurückgreifen.

Die Rechtsschutzversicherung gliedert sich normalerweise in verschiedene Bereiche. Die Versicherungsgesellschaften splitten die zu versichernden Risiken, die gefragtesten Bereiche sind wohl die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung, die Arbeitsrechtsschutz-Versicherung und auch die Mieterrechtschutz-Versicherung. Wenn man nicht gerade aus der Immobilienbranche kommt, ist eine Mieterrechtschutz-Versicherung auch durchaus ratsam. Oder sollte zumindest im Paket mit den anderen Rechtsschutz-Bereichen nicht ausgeschlossen werden.

Vermieter verfügen meistens über jahrelange Erfahrungen in der Vermieterei. Wohingegen der Mieter in der Regel branchenfremd ist. Nicht selten kommt es dann bei Beendigung des Mietverhältnisses zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Und gerade bei Streitigkeiten in Bezug auf rückständige Modernisierungen oder (angeblich) durch den Mieter verursachte Mängel an der Mietsache, kommen die Parteien kaum mehr auf einen gemeinsamen Nenner. Die Mieterrechtschutz-Versicherung ist insofern ratsam, dass ein Fachanwalt den Mieter umfassend informiert und natürlich vor Gericht vertritt, sollte zwischen den Parteien keine außergerichtliche Lösung gefunden werden.

Zwar halten es sich die Versicherer zunächst frei, ob sie einen Fall bzw. die entstehenden Kosten übernehmen, deshalb muss auch im Vorfeld bei der jeweiligen Versicherung angefragt werden, wie es mit der Kostenübernahme aussieht, wenn jedoch eine geringe Chance auf einen positiven Ausgang vor Gericht gibt, wird die Versicherung die Kostenübernahme nicht ablehnen.

Mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung zur Mieterrechtschutz-Versicherung, die man pro Streitfall selbst übernehmen muss, lassen sich die zu zahlenden Beiträge auch gering halten, sodass eine Mieterrechtschutz-Versicherung für jeden Mieter empfehlenswert und ratsam ist. Denn sollte es wirklich einmal zum Streit mit dem Vermieter kommen, kann man sprichwörtlich „sein gutes Recht“ durchsetzen, notfalls vor Gericht, ohne aus Angst vor den Kosten den Streit vorher beilegen zu müssen.