Viele Häuser und Wohnungen mit gehobener Ausstattung beherbergen auch solche Schätze wie Bilder, Vasen und Skulpturen oder auch andere Sammlerstücke. Wer darüber hinaus sein Eigenheim noch mit teurem Inventar ausgestattet hat, zahlt erhebliche Summen an die Hausratversicherung. Doch hier ist Vorsicht geboten. Denn im Schadensfall kommt die Hausratversicherung bei Kunstgegenständen nicht für den entstandenen Verlust auf. Die klassische Hausratversicherung greift nur bei Schadensfällen wie Einbruch, Vandalismus, Feuer, Wasserschäden und Sturm oder Hagel. Wer seine private Kunstsammlung jedoch versichern möchte, kommt um den Abschluss einer speziellen Kunstsammlungsversicherung nicht herum. Dabei sind die wertvollen Sammlerstücke gegen alle Schäden versichert, bei denen mutwillige Zerstörung durch Dritte oder Nachlässigkeit die Schadensursache ist. Darüber hinaus schließt diese Spezialversicherung auch den Aufenthalt der Kunstwerke bei einem Restaurator mit ein oder aber auch die Ausleihe an ein Museum.
Hausratversicherung genügt meist nicht
Während eine Hausratversicherung mit entsprechend hoher Deckungssumme bei Silberbesteck oder einigen wertvollen Münzen noch ausreichen kann, empfiehlt sich bei wertvolleren Kunstwerken mit einem Wert ab 50.000 € der Abschluss einer Kunstversicherung. Versicherbar ist dabei an Kunstgegenständen in der Regel alles, was sich im Angebot der internationalen Sammlermärkte befindet. Einige Beispiele hierfür können zum Beispiel auch Oldtimer oder historische Spazierstocksammlungen sein.
Vor dem Abschluss einer speziellen Kunstversicherung muss die Versicherungsgesellschaft alle Kunstwerke dokumentieren und mit dem Interessenten die Versicherungshöhe jedes einzelnen Objektes gemeinsam festlegen. Wenn der Wert eines Kunstobjekts schwankt, kann die Versicherungshöhe im Nachhinein angepasst werden. Häufigeren Wertschwankungen ist gerade junge Kunst ausgesetzt. Während viele Versicherer hierfür einen Sicherheitspuffer für kurzfristige Wertsteigerungen anbieten, bestehen andere auf der vierteljährlichen beziehungsweise jährlichen Inspektion der Kunstgegenstände. Wichtig wäre hier noch zu erwähnen, dass bei Versicherungssummen ab 500.000 € bis jenseits der Millionengrenze bei den meisten Versicherern für Kunstgegenstände Sonderkonditionen verhandelbar sind.