Allgemein betrachtet ist ein Kollektivvertrag eine Vertragsform, bei der im Gegensatz zu Einzel- oder Individualverträgen alle Vereinbarungen für eine Gruppe von Vertragspartnern geschlossen werden. Den Begriff „Kollektivvertrag“ findet man hauptsächlich im Arbeitsrecht, im Versicherungs- und im Gesundheitswesen.

Im Arbeitsrecht sind Tarifverträge, Dienst- und Betriebsvereinbarungen typische Kollektivverträge. In Österreich werden diese Vereinbarungen auch offiziell als Kollektivverträge bezeichnet. Die Verträge werden zwischen dem Arbeitgeberverband und den Gewerkschaften oder dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat geschlossen. Dabei werden grundlegende Vereinbarungen zum Arbeitsverhältnis, wie Arbeitszeit, Vergütung und Urlaubsanspruch, für eine Gruppe von Arbeitnehmern getroffen. Bei dieser Gruppe kann es sich um die Angehörigen eines Betriebes, einer Branche oder eines bestimmten Berufs handeln. Individualverträge, die einen Arbeitnehmer schlechter stellen als in einem bestehenden Kollektivvertrag vorgesehen, sind im Arbeitsrecht grundsätzlich nicht erlaubt. Demgegenüber haben für den Arbeitnehmer günstigere Individualverträge Vorrang vor den Bestimmungen eines Kollektivvertrags.

Eine weitere Form des Kollektivvertrags sind Kollektiv- oder auch Gruppenversicherungen. Hier wird ein Versicherungsvertrag für mehrere Personen mit mindestens einem gemeinsamen Merkmal geschlossen. Meist handelt es sich dabei um eine Unternehmens- oder Vereinszugehörigkeit. Beispiele hierfür sind eine Vereinshaftpflichtversicherung oder eine Rentenversicherung für alle Mitarbeiter eines Unternehmens. Aber auch viele andere Versicherungen können als Gruppenversicherung mit günstigen Konditionen abgeschlossen werden. Für Gruppenversicherungen gelten bestimmte Vorschriften, unter anderem über die Mindestanzahl der zu versichernden Personen.

Im Gesundheitswesen werden zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen bzw. den Verbänden der Krankenkassen Kollektivverträge geschlossen. In diesen Verträgen werden die verfügbaren finanziellen Mittel für ambulante Behandlungen und verschreibbare Medikamente festgeschrieben.