Wer selber privat versichert ist, möchte natürlich auch, dass seine Kinder ebenfalls privat versichert sind. Allerdings kommt es ganz darauf an, ob beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung versichert sind, oder es eine der häufigen Mischformen gibt. Wenn beide Elternteile arbeiten und einer davon in der Gesetzlichen Krankenversicherung seinen Versicherungsschutz hat und der andere in der Privaten Krankenversicherung, so können die Kinder beitragsfrei in der gesetzlichen mitversichert werden, sofern das Einkommen des privat versicherten Elternteils unter einer festgesetzten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Zwar decken die Leistungen für Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung schon eine Vielzahl an Versorgungen ab, aber wem das nicht ausreichend ist, der kann für seine Kinder eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, die über die normalen Leistungen noch hinaus geht und somit eine grundsätzlich bessere Versorgung einschließt.

Wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, ist für die Kinder von Gesetzes Wegen ebenfalls die private oder freiwillig gesetzliche Versicherung angedacht. Das Kind wird also dem höher verdienenden Elternteil zugeordnet. Allerdings ist in diesem Fall eine beitragsfreie Mitversicherung nicht möglich. Dieses bedeutet, dass auch für die Kinder Beiträge entrichtet werden müssen. Diese richten sich in der Höhe nach dem Eintrittsalter sowie nach möglicherweise vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen. Dennoch ist der Beitrag um einiges geringer als für die Erwachsenen, was ebenfalls darin begründet liegt, dass Kinder noch kein eigenes Einkommen vorweisen können.

Wer seine Kinder in der privaten Krankenversicherung mit aufnehmen lassen möchte, sollte vorab bei verschiedenen Versicherungen im Vorwege die Beiträge in Bezug der Leistungen prüfen, um hier die bestmögliche Absicherung zu erhalten. Ein Versicherungsvergleich diesbezüglich ist vorab über das Internet möglich. Grundsätzlich gilt aber, dass der abgeschlossene Tarif je nach Gesellschaft bis zum 21. Lebensjahr gewährt wird, der Versicherungsschutz ist hierbei der gleiche wie bei den Erwachsenen. Bei vielen Kindern ist die Kieferorthopädie oder ebenfalls die Logopädie ein großes Thema, die Behandlungen sind im Kindesalter enorm wichtig. Daher sollte auf diese Bereiche in der Privaten Krankenversicherung ein besonderes Augenmerk gerichtet werden.