Seit Jahrhunderten ist die Jagd ein bedeutsames Handwerk für die Menschheit. Gleichwohl ist die Jagd seit jeher auch mit besonderen Gefahren und Risiken verbunden. Die Risiken sind dabei so hoch, dass der Gesetzgeber beschlossen hat, hierfür eine Pflichtversicherung einzuführen. Regulär werden diese Jagdhaftpflichtversicherungen für die Gültigkeitsdauer eines Jagdscheines abgeschlossen. Diese Versicherung ist aber auch dann noch erforderlich, wenn der Jäger im Ruhestand die Jagd zwar selbst nicht mehr ausführt, jedoch seine Jagdwaffen im Besitz behalten möchte. Da von Schusswaffen generell hohe Risiken ausgehen erfordert der Gesetzgeber auch hier den zwingenden Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung.

Generell muss die Jagdhaftpflichtversicherung bereits bei Beantragung des Jagdscheines nachgewiesen werden. Versichert sind hierbei sämtliche Schäden, welche der Jäger infolge der Ausübung gegenüber Dritten verursacht. Für die Haftungssummen sieht der Gesetzgeber hierbei gewisse Mindestsummen vor. So ist bei Sachschäden mindestens eine Summe von 50.000 Euro anzusetzen, bei Personenschäden hingegen sind mindestens 500.000 Euro in Ansatz zu bringen. Da der Jäger jedoch im Falle eines Schadens nach BGB vollumfänglich haftbar gemacht wird, sollte der künftige Versicherungsnehmer beim Abschluss einer solchen Jagdhaftpflichtversicherung weitaus höhere Beträge in seine Überlegungen einbeziehen. Als Richtwert gilt hierbei eine Deckungssumme von etwa 5.000.000 €.

Da sich Jäger auf ihren Jagdausflügen gern von ein bis zwei Hunden begleiten lassen oder aber bei der Jagd auch Beizvögel wie Falken oder Sperber einsetzen, ist in der Regel in der Jagdhaftpflichtversicherung auch eine Tierhalterhaftpflicht enthalten. Damit sind dann auch Schäden, die von diesen Tieren gegenüber Dritten verursacht werden, durch die Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt. Zu beachten ist bei dem Abschluss einer solchen Versicherung auch die Möglichkeit eines Forderungsausfalles. Hierbei wird dem Versicherungsnehmer durch Dritte ein Schaden zugefügt. Dessen Versicherung haftet bei einem Vermögensschaden jedoch nur bis zu 100.000 €. Der dem Versicherungsnehmer zugefügte Schaden ist deutlich höher, der Verursacher ist jedoch nicht in der Lage zu zahlen. In diesem Fall übernimmt die Forderungsausfallversicherung des Versicherungsnehmers den Schaden. Weiterhin kann durch eine Angehörigenklausel das Risiko, welches durch Waffenbesitz im eigenen Haushalt entsteht, abgesichert werden. Jeder ist daher gut beraten, sich vor Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung über die Konditionen genauestens zu informieren.