Die HUK-COBURG Versicherung bietet die Amtshaftpflicht-Versicherung als Zusatzbaustein zur Privathaftpflicht an. Die Amtshaftpflicht leistet, wenn im Rahmen des dienstlichen Bereiches Ansprüche wegen Personen- oder Sachschäden erhoben werden. Für Personen- und Sachschäden beträgt die Deckungssumme 50 Millionen Euro pauschal. Bei einem Personenschaden zahlt die HUK maximal 15 Millionen Euro pro Person.

Die Amtshaftpflicht-Versicherung wird für zwei verschiedene Tarifgruppen angeboten. Zur Tarifgruppe I gehören beamtete und angestellte Lehrer an öffentlichen Schulen und Universitäten. Die Tarifgruppe II umfasst Arbeiter, Angestellte oder Beamte, die eine lehrende, technische oder verwaltende Tätigkeit bei einer Landes- oder Bundesbehörde ausüben oder für eine Stiftung bzw. Anstalt des öffentlichen Rechts, eine Gebietskörperschaft oder eine sonstige Körperschaft, die Agentur für Arbeit oder für eine anerkannte Religionsgemeinschaft tätig sind. Hinzu kommen Richter und Staatsanwälte, hauptamtliche Bewährungshelfer, Rechtspfleger sowie weitere Angehörige des Justizdienstes. Ebenfalls zur Tarifgruppe II zählen Arbeiter, Angestellte und Beamte beim Zoll, der Bundes- und Landespolizei sowie der Bundeswehr.

Die Amtshaftpflicht-Versicherung kann gegen eine Erhöhung des Beitrags erweitert werden. Schäden, die im Rahmen der Datenverarbeitung passieren, sind für Personen- und Sachschäden mit 15 Millionen Euro pauschal versichert. Für Vermögensschäden beträgt die Deckungssumme 50.000 Euro. Schäden im Umweltbereich, die durch Umwelteinwirkung an Wasser, Luft oder Boden entstehen, sind bei der HUK mit 15 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie mit 50.000 Euro für Vermögensschäden versichert. Der Verlust von Dienstschlüsseln ist mit einer Summe von 50.000 Euro je Schadenereignis abgesichert. Für Angehörige von Bundeswehr, Zoll und Polizei kann der Verlust von Fiskaleigentum bis zur Höhe von 10.000 Euro pro Schadenereignis mitversichert werden. Ebenfalls mitversichert werden können Schäden am Dienstfahrzeug, die im Rahmen des dienstlichen Gerbrauchs entstehen. Die Deckungssumme beträgt 50.000 Euro. Regress-Ansprüche des Dienstherrn, die durch Personen- oder Sachschäden Dritter entstanden sind, sind mit einer pauschalen Versicherungssumme von 1 Million Euro gedeckt. Weitere Absicherungen gibt es für Forstbeamte bei einer unzureichenden Sicherung während Fällarbeiten oder für Lehrer bei Beschädigung des Schuleigentums durch einen Schüler.