HDI Gerling ist nach eigenen Angaben einer der führenden deutschen Filmversicherer. Die Versicherungsgesellschaft bietet dabei verschiedene Versicherungen für Film- und Fernsehproduktionen an. Im Film-Komplettschutz werden diese zusammengefasst und somit sämtliche Risiken und Gefahren bei Filmproduktionen abgesichert.

Versicherte Risiken

Personenausfall
Fallen versicherte Personen aufgrund von Unfall, Krankheit oder Tod aus und kommt es deswegen zu Verzögerungen oder zum Abbruch der Dreharbeiten, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten durch die Versicherung ersetzt. Kann der Film nicht mehr fertiggestellt werden, werden die bis zu diesem Zeitpunkt aufgewendeten Kosten ersetzt. Sind aufgrund vertraglicher Vereinbarungen noch Kosten aufzuwenden, werden diese ebenfalls ersetzt.

Sachschäden- und ausfälle
Versichert sind Produktionsmehrkosten, die durch Verzögerungen oder Änderungen in der Durchführung von Filmproduktionen entstehen, deren Ursache im Verlust, der Beschädigung oder der Zerstörung einer Sache liegen, die für die Filmproduktion benötigt wird. Darunter fallen Atelierbauten, Innen- und Außenbauten sowie andere Gebäude, die als Filmkulisse dienen. Ebenfalls versichert sind Dekorationen oder Requisiten, die unbedingt benötigt werden sowie Geräte der Aufnahmetechnik. Geräte der Aufnahmetechnik sind gegen Schäden versichert. Versichert sind Schäden sowohl bei eigenen und geliehenen Geräten sowie am entsprechenden Zubehör. Versicherungsschutz besteht bei der Verwendung, bei der Lagerung und beim Transport der Gegenstände. Ebenfalls versichert sind Schäden, die an Requisiten entstehen. Dabei ist zu beachten, dass Requisiten laut HDI als bewegliche Gegenstände definiert sind. Schäden an Gebäuden oder unbeweglichen Filmkulissen sind daher nicht versichert. Auf Wunsch ist dies allerdings möglich. Ersetzt werden die Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten, die bei Beschädigung oder Verlust von Requisiten entstehen. Eventuell anfallende Aufräumkosten sind ebenfalls mit versichert.

Bild- und Tonaufzeichnungen
Versichert sind Bild- und Tonaufzeichnungen im Falle von Beschädigung oder Zerstörung während der Herstellung, Lagerung, Bearbeitung sowie des Transports. Ersetzt werden die Kosten, die für die Wiederherstellung der Aufnahmen nötig sind. Ist diese nicht mehr möglich und muss die Produktion deshalb abgebrochen werden, werden die bisher aufgewendeten Kosten ersetzt. Eventuell wegen vertraglicher Verpflichtungen noch aufzuwendende Kosten werden ebenfalls erstattet.

Produktionskasse
Versichert ist der Inhalt der Produktionskasse gegen Diebstahl. Versicherungsschutz besteht während sämtlicher für die Produktion notwendiger Aufbewahrungen und Transporte.