Die Grundfähigkeitsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen des Verlustes genau definierter körperlicher Grundfähigkeiten als Folge von Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall.

Falls der Verlust dieser Fähigkeiten nach Beurteilung eines Arztes mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestand oder bestehen bleiben wird, erhält der Versicherte eine monatliche Grundfähigkeitsrente.

Klassifikation von Grundfähigkeiten

Die Grundfähigkeiten werden dabei in die Kategorien A und B eingeteilt.

  • Kategorie A umfasst die Fähigkeiten „Sehen“, „Sprechen“, „Orientieren“ und „Hände gebrauchen“.
  • Zu Kategorie B gehören „Hören“, „Gehen“, „Treppen steigen“, „Knien oder Bücken“, „Sitzen“, „Stehen“, „Greifen“, „Arme bewegen“, „Heben und Tragen“ und „Auto fahren“.

Der Versicherungsfall tritt ein, wenn entweder eine Fähigkeit aus Kategorie A oder drei Fähigkeiten aus Kategorie B nicht mehr gegeben sind, ohne dass Hilfsmittel eingesetzt werden, mit Ausnahme künstlicher Gliedmaßen. Die einzelnen Fähigkeiten sind sehr genau definiert. Zum Beispiel gilt die Fähigkeit „Sehen“ als nicht mehr vorhanden, wenn die Restsehfähigkeit auf beiden Augen nicht mehr als 5 % der normalen Sehfähigkeit beträgt. Der Versicherungsfall tritt auch dann ein, wenn dem Versicherten mindestens die Pflegestufe II zuerkannt wurde.

Grundfähigkeitsrente unabhängig von Unfall- oder BU-Rente

Die Grundfähigkeitsrente wird unabhängig von einer Unfall- oder Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Auch ist die Grundfähigkeitsversicherung nicht an eine Berufsunfähigkeit gebunden. Falls der Versicherte trotz seiner schweren Einschränkungen seinen Beruf noch ausüben kann, erhält er trotzdem die Grundfähigkeitsrente.

Angeboten wird die Grundfähigkeitsversicherung zum Beispiel von Canada Life, MoneyMaxx und WWK – siehe zum Beispiel die WWK Grundfähigkeitsversicherung Komfort. Die Höhe der Beiträge richtet sich unter anderem nach Alter, Geschlecht, Beruf und Vorerkrankungen der zu versichernden Person. Auch werden mitunter verschiedene Vertragsoptionen angeboten, die den Beitrag oder die Rentenhöhe beeinflussen, wie zum Beispiel das Alter bei Vertragsende, die Anpassung der Beiträge oder der Rentenhöhe an die Inflationsrate oder eine Karenzzeit im Versicherungsfall.

Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zu Berufsunfähigkeitsversicherungen

Die Grundfähigkeitsversicherung kann eine Alternative zum Berufsunfähigkeitsschutz sein, falls dieser nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen erhältlich ist. Das betrifft zum Beispiel Personen ohne geregeltes Einkommen oder mit Vorerkrankungen. Gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Beiträge der Grundfähigkeitsversicherung niedriger und die Kriterien für den Versicherungsfall sind klarer definiert. Allerdings greift die Grundfähigkeitsversicherung nur bei sehr schweren körperlichen Schäden. Viele Beeinträchtigungen, die eine Berufsunfähigkeit zur Folge haben können, zum Beispiel psychische Erkrankungen, sind nicht abgesichert.