Mit der Grundfähigkeitsversicherung Komfort verspricht die WWK Versicherung eine kostengünstige Basisabsicherung bei Verlust grundlegender Fähigkeiten wie z.B. Gehen, Bewegung der Arme, Sprechen oder Sehen. Diese Versicherung wird von der WWK insbesondere für Personen in handwerklichen Berufen oder Personen mit Vorerkrankungen empfohlen. Eine Grundfähigkeitsversicherung gilt auch als interessante Alternative zu Berufsunfähigkeitsversicherungen für Akademiker, wo die tatsächliche Unfähigkeit, im betriebenen Büro-Beruf zu arbeiten, häufig schwer nachzuweisen ist.

Für die Grundfähigkeitsversicherung der WWK bestehen ein Mindesteintrittsalter von 7 Jahren und ein Höchsteintrittsalter von 55 Jahren sowie eine 5-jährige Mindestlaufzeit. Das Höchstalter der versicherten Person ist auf 67 Jahre bei Ablauf der Versicherungs- und Leistungsdauer begrenzt. Abschließbar ist eine Rentenzahlung zwischen 300 und 5.000 Euro pro Monat, wobei die Höchstrente auf maximal 60 % des durchschnittlichen Monats-Bruttoeinkommens der letzten 3 Jahre festgelegt ist. Für Schüler ist eine monatliche Höchstrente von 500 Euro vereinbar. Dieser Höchstrentenbetrag liegt für Studenten, Auszubildende und Hausfrauen bei maximal 1.000 Euro.

Zudem umfassen die Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung Komfort:
• Lebenslange Rentenzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen abschließbar
• Einmalzahlung von 5.000 Euro im Leistungsfall wählbar
• Leistungsanspruch ab dem ersten Versicherungsmonat
• selbstbestimmbarer Rentenbeginn (wählbare Karenzzeiten: 0,6,12,18,24 Monate)
• Dynamik von 1-6 % (bis 3 % bei Renten über 1.500 Euro pro Monat) wählbar, um den Versicherungsschutz an den Vorsorgebedarf anzupassen

Des Weiteren besteht bei bestimmten Ereignissen, wie z.B. Geburt eines Kindes, Heirat, Tod des Ehepartners oder Erhöhung des Bruttojahresgehalts, eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung. Für die Nachversicherung ist eine versicherte Monatsrente zwischen 25 und 300 Euro möglich. Innerhalb von 5 Jahren ist die Monatsrente aller Nachversicherungen auf höchstens 600 Euro bzw. 100 % der anfänglich vereinbarten Rente begrenzt.

Außerdem ist die Grundfähigkeitsversicherung zwischen dem 15. und 30. Lebensjahr der versicherten Person ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umwandelbar. Die ursprünglichen vertraglichen Vereinbarungen, wie z.B. Ablauftermin oder Rentenhöhe, bleiben hierbei erhalten.