Beim Bau eines Hauses können verschiedene Probleme auftreten. Der Bauunternehmer ist dem Bauherren dabei zur Gewährleistung verpflichtet. Bei unsachgemäßen Bauwerken müssen vom Bauunternehmer Nachbesserungen vorgenommen werden, ggf. haben Bauherren auch das Recht auf Minderung, sofern eine Mängelbeseitigung nicht mehr möglich ist.

Es ist für Bauunternehmen daher besonders wichtig, sich bei Gewährleistungsansprüchen abzusichern. Zudem fordern immer mehr Bauherren selbst eine entsprechende Absicherung, die unter anderem über eine Gewährleistungsbürgschaft vorgenommen wird (siehe auch: https://www.versicherox.de/t/gewahrleistungsburgschaften/). Eine solche Bürgschaft wird als Bankbürgschaft vergeben, allerdings nur dann, wenn das Unternehmen über eine ausreichend hohe Bonität verfügt. Zudem werden nicht selten Sicherheiten gefordert, die den Liquiditätsspielraum der Unternehmen nicht unerheblich einschränken.

Eine alternative Möglichkeit der Absicherung ist die Baugewährleistungsversicherung. Mit dieser Versicherung können Bauunternehmen ihre Pflicht zur Gewährleistung über eine Versicherung absichern. Die Versicherung tritt dann ein, wenn der Bauunternehmer von seinen Auftraggebern in Regress genommen wird und übernimmt die Kosten für die Nachbesserung bzw. die Minderung.

In Abhängigkeit der individuellen Versicherungsbedingungen übernimmt die Gewährleistungsversicherung verschiedene Leistungen. Hierzu gehört die Übernahme von Mängelbeseitigungskosten, sofern der Mangel erstmals nach Bauabnahme aufgetreten ist. Sollte die Beseitigung der vorhandenen Mängel nicht mehr möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll sein, wird die Versicherung dem Bauherren einen angemessenen Minderungsbetrag erstatten. Die vertraglichen Gewährleistungszeiten beziehen sich dabei auf den rechtlichen Gewährleistungsanspruch, der über einen Zeitraum von fünf Jahren besteht.

Sofern die Ansprüche des Bauherren unbegründet sind, wird auch die Bau Gewährleistungsversicherung nicht eintreten, um die Mängel zu beseitigen. In diesen Fällen tritt sie dann sogar als eine Art Rechtsschutzversicherung auf, denn sie wird die unberechtigten Ansprüche des Bauherren sogar abwehren. Was für den Bauherren besonders wichtig ist: Sollte der Bauunternehmer Insolvenz anmelden müssen, dann kann sich der Bauherr zur Beseitigung seiner Mängel direkt an die Versicherung wenden. Somit bietet die Versicherung also auch in diesen Belangen entsprechenden Schutz.