Die Generali hat mit der Kinderrente Fonds Altersvorsorge und der Kinderrente Fonds Ausbildung zwei Produkte zur Absicherung von Kindern im Angebot.
Da die gesetzliche Rente später nicht mehr ausreicht, wird private Vorsorge immer wichtiger. Mit der Kinderrente Fonds Altersvorsorge können Eltern nach Angaben der Generali Versicherung bereits heute etwas für die Rente ihrer Kinder tun. Die Generali wirbt damit, dass die Kinderrente die ideale Kombination aus Sicherheit und Rendite darstellt. Die Beiträge werden von der Versicherung in attraktiven Fonds mit hohen Renditen angelegt. Dabei kann das Anlagekonzept an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Verstirbt der Erziehungsberechtigte vorzeitig oder wird berufsunfähig, übernimmt die Generali die Beitragszahlung bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Mit der Invaliditäts-Zusatzversicherung wird die Beitragszahlung bei Berufsunfähigkeit oder Invalidität des Kindes abgesichert. Die Zahlung der Beiträge erfolgt bis zum vertraglich festgelegten Ablauftermin. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann zwischen dem 15. und 27. Lebensjahr abgeschlossen werden. Dabei liegt die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente bei bis zu 750 Euro monatlich. Eine Gesundheitsprüfung ist dafür nicht erforderlich. Voraussetzung für den Abschluss ist jedoch, dass bisher keine Invalidität oder Berufsunfähigkeit besteht. Sonderzahlungen können vom Versicherungsnehmer jederzeit geleistet werden. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu erhöhen. Bei der Auszahlung des Kapitals bietet die Generali verschiedene Optionen zur persönlichen Gestaltung an.
Weitere Vorteile der Kinderrente Fonds Altersvorsorge sind die individuelle Dauer des Vertrags, die variablen Möglichkeiten der Entnahme sowie die frei wählbare Beitragsgarantie.
Die Kinderrente Fonds Ausbildung entspricht im Großen und Ganzen der Kinderrente Fonds Altersvorsorge. Der wesentliche Unterschied ist, dass hier die Ausbildung im Vordergrund steht. Die Versicherung kann bereits mit der Geburt des Kindes abgeschlossen werden, der Ablauftermin flexibel ab dem 25. Lebensjahr gewählt werden.
Nach sechs Versicherungsjahren kann das erste Mal Geld für die Ausbildung oder das Studium entnommen werden. Der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei der Kinderrente Fonds Ausbildung nicht möglich.