Freiberufler sind in der Regel nicht über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert. Aus diesem Grund können sie im Alter nicht auf Leistungen aus dieser Versicherung zählen. Sofern keine private Vorsorge getroffen wurde, droht im Alter die Altersarmut. Es ist daher für Freiberufler, aber auch für Selbstständige enorm wichtig, eine private Altersvorsorge abzuschließen. Möglichkeiten hierfür gibt es zahlreich, selbst staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte werden von den Banken und Versicherungen angeboten.

Zu den möglichen Produkten der Altersvorsorge für Selbstständige gehören die klassischen Banksparpläne, die eine variable Grundverzinsung sowie einen Bonus bei Vertragsende bieten. Aufgrund ihrer sicheren Verzinsung eignen sich diese Produkte für sehr sicherheitsbewusste Anleger, wobei die Rendite meist nur gering ist.
Ebenso sicher wie Banksparpläne sind klassische Rentenversicherungen. Sie bieten den Versicherungs-Garantiezins von derzeit 2,25% p.a., zuzüglich werden Versicherte an den Überschüssen, die die Versicherungsverträge am Kapitalmarkt erzielen, beteiligt. Auch diese Form der Altersvorsorge für Freiberufler ist für eher sicherheitsorientierte Anleger geeignet.

Um eine höhere Rendite zu erzielen und die Chancen am Kapitalmarkt zu nutzen, können alternativ auch fondsgebundene Renten- oder Kapitallebensversicherungen abgeschlossen werden. Die Beiträge werden in diesem Fall in Investmentfonds investiert, so dass Anleger sich gleichzeitig absichern und die Renditen am Aktien- und Zinsmarkt nutzen können. Ebenso chancenreich sind klassische Investmentsparverträge. Sie bieten zudem die Möglichkeit, zusätzliche Einzahlungen zu leisten und Auszahlungen zu verlangen. Sie sind daher die flexibelste Möglichkeit der Kapitalanlage, allerdings sollten Anleger die Risiken dieser Anlagen nicht unberücksichtigt lassen, denn Kursschwankungen und Kursverluste sind nicht ausgeschlossen.

Freiberufler, die nicht über die gesetzliche Rentenversicherung versichert sind, können auch die staatliche geförderte Rürup-Rente nutzen. Die auch als Basisversicherung genannte Vorsorgemöglichkeit kann mit Beiträgen von bis zu 20.000 Euro pro Person und Jahr bespart werden. Diese Beiträge sind steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig und bieten so auch die Möglichkeit, Steuervorteile zu erzielen. Je nach Wunsch kann die Basisrente als klassische, verzinsliche Rentenversicherung oder aber als fondsgebundener Vertrag abgeschlossen werden.