Die Förderrente, besser bekannt als Riester-Rente, ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, private Rentenversicherung. Die Riester-Rente ist beliebter denn je. Kein Wunder, denn kaum eine andere Altersvorsorge verbucht mehr Pluspunkte.

Wer hat Anspruch auf Förderung ? Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und somit von der Absenkung des Rentenniveaus direkt betroffen sind. Das heißt: Zulagenberechtigt sind neben Arbeitnehmer auch Beamte, Richter und Soldaten. In den Genuss der staatlichen Zulage kommen aber auch Personen, die selbst keinen Anspruch haben, aber mit einer Person verheiratet sind, die diese Voraussetzungen erfüllt. Fachlich korrekt spricht man hier dann vom sogenannten „mittelbar förderberechtigten“ Personenkreis. Somit können auch Selbstständige, geringfügig Beschäftigte, Sozialhilfeempfänger oder Hausfrauen/-männer mit Hilfe der staatlichen Zulage ihre spätere Rente aufbessern.

Die Zulagen setzen sich aus der Grundzulage von 154.- Euro sowie den Kinderzulagen von 185.- Euro beziehungsweise 300.- Euro (nach 2008 geborene Kinder) pro Jahr zusammen. Um die volle staatliche Zulage zu erhalten ist es notwendig, vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in den Altersvorsorgevertrag einzubezahlen. Die Zulagen verringern den Betrag, den der Sparer selbst aufbringen muss (Eigenbeitrag). Maximal werden jedoch jährlich nicht mehr als 2100.- Euro steuerlich gefördert. Die Beiträge können im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulage. Ist dies der Fall, wird die Zulage mit der Steuervergünstigung verrechnet und der Differenzbetrag als Steuerrückzahlung erstattet.

Seit 2008 erhalten alle unmittelbar Förderberechtigten, die das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben, eine einmalig erhöhte Grundzulage – den sogenannten Berufseinsteiger-Bonus – in Höhe von 200.- Euro. Großer Vorteil der Riester-Rente: Sie ist nicht nur Hartz IV – sicher, sondern kann auch für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden. Der Sparer kann also schon vor Rentenbeginn sein Riester-Guthaben zu 100 Prozent nutzen. Ansonsten ist bei Rentenbeginn eine förderunschädliche Teilauszahlung von 30 Prozent möglich; der Rest muss verrentet werden.

Angeboten werden Riester-Renten von sämtlichen namhaften Versicherungen und Banken. Laut aktueller Ausgabe von Stiftung Warentest sind hier vor allem die „Alte Leipziger“ sowie die „Debeka“ zu empfehlen.