Die Firmenrechtschutzversicherung ist einer der wichtigsten Bausteine des unternehmerischen Risikomanagements. Sie ergänzt den bestehenden Haftpflichtschutz, denn Haftpflichtversicherungen treten für Eigentümer eines Unternehmens, seine Geschäftsführer oder auch einen Freiberufler ein, wenn sie durch ihre unternehmerische oder selbstständige Tätigkeit einen Schaden verursacht haben. Über die Leistungen der Haftpflichtversicherung hinaus sichert die Firmenrechtschutzversicherung das zusätzliche Risiko der Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen, wenn es um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen Ansprüchen gegen Dritte geht. Darüber hinaus ermöglicht die Firmenrechtschutzversicherung die rechtliche Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Strafmaßnahmen oder ungerechtfertigten Ansprüchen Dritter gegen den Unternehmer oder Freiberufler selbst, die ihm aus der unternehmerischen Tätigkeit erwachsen.

Häufig angebotene Standardangebote wie sie beispielsweise von Rechtschutzversicherern wie ARAG, Roland oder Advocard angeboten werden, decken jedoch nie alle durch eine Firmenrechtschutzversicherung versicherbaren Risiken ab. Gute Firmenrechtschutzversicherungen werden deshalb modular für den ganz individuellen Bedarf des jeweiligen Unternehmens bzw. Unternehmers zusammengestellt.

Die herrschende Rechtslage zur Organisationsverantwortung des Unternehmers und des Managements bei von Mitarbeitern begangenen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten setzt Selbstständige oft überraschenden strafrechtlichen Risiken aus. Deshalb ist der Strafrechtschutz, der die Kosten aus Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen unternehmerische tätige Personen absichert, ein besonders wichtiger Teil einer Firmenrechtschutzversicherung. Weitere wichtige Schutzfunktionen liegen zum Beispiel im Rechtschutz vor Sozialgerichten, im Arbeitsrecht (vgl. Arbeitsrechtsschutzversicherung), bei standesrechtlichen Auseinandersetzungen, bei datenrechtlichen Streitfällen und nicht zuletzt während steuerrechtlicher Rechtsfälle.

Bei Kosten-Nutzen überlegungen ist zu bedenken, dass die juristischen Kosten eines Falles häufig höher sind, als die eigentliche Schadenssumme bzw. der eigentlich Anspruch. Man denke nur an zusätzliche Kosten für gerichtlich bestellte Gutachter; Strafkautionen usw.

Die Kosten einer Firmenrechtschutzversicherung berechnen sich meistens nach der Anzahl der Beschäftigten und der der Lohn- und Gehaltssumme des Versicherungsnehmers. Da sich diese Daten häufiger ändern können, werden die Versicherungsbeiträge jährlich neu berechnet.

Der Versicherungsnehmer kann unmittelbar nach Abschluss einer Firmenrechtschutzversicherung noch keine Leistungen daraus erwarten. Erst drei Monate nach dem Abschlussdatum leben die Leistungsansprüche aus der abgeschlossenen Versicherung auf.

Besondere Beachtung sollte man der Versicherungshöchstsumme schenken. Im Regelfall tritt die Firmenrechtschutzversicherung für Kosten bis zu 250.000 Euro ein. Jenseits dieser Höchstsumme bedarf es besonderer Versicherungspartner und speziell vertragliche Regelungen.