In Deutschland muss jeder, dein ein zulassungspflichtiges Fahrzeug zum Verkehr zulassen will, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Mit der Haftpflichtversicherung sind Regressansprüche Dritter abgedeckt, Schäden am eigenen Fahrzeug muss der Unfallverursacher jedoch alleine begleichen. Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung, bei der es sich um eine Pflichtversicherung handelt, kann jeder Fahrzeughalter sein Fahrzeug zusätzlich absichern. Im Regelfall kann eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung gliedert sich in die Fahrzeugteilkaskoversicherung und die Fahrzeugvollkaskoversicherung.

Die Fahrzeugteilkaskoversicherung sichert das Fahrzeug gegen folgende Risiken ab:
– Raub oder Diebstahl
– Brand oder Explosion
– Unfälle mit Haarwild
– Schäden durch Marderbiss
– Glasbruchschäden
– Schmorschäden durch Kurzschluss
– Schäden durch Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Überschwemmung

Der zu zahlende Beitrag zur Fahrzeugteilkaskoversicherung berechnet sich aus den statistischen Werten der Typenklasse (Art des Fahrzeugs) und der Regionalklasse (Ort der Zulassung). Weitere Merkmale zur Tariffindung sind zum Beispiel die durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, das Alter des jüngsten Fahrers, der gewöhnliche nächtliche Abstellort, der Beruf des Versicherungsnehmers, das Alter des zu versichernden Fahrzeugs oder auch die Eintragungen im Verkehrszentralregister.

Der Abschluss einer Fahrzeugteilkaskoversicherung ist freiwillig, sie ist nicht zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wem der Schutz durch die Fahrzeugteilkaskoversicherung nicht ausreicht, kann die sog. Fahrzeugvollkaskoversicherung abschließen. Sie beinhaltet bereits sämtliche Leistungen der Fahrzeugteilkaskoversicherung, deckt jedoch zusätzlich noch Schäden wegen Vandalismus, also der mutwilligen Zerstörung des Fahrzeugs, sowie Unfallschäden am eigenen Fahrzeug ab, auch wenn dieser selbst verschuldet gewesen ist.

Es lohnt sich, jährlich die Beiträge zur Fahrzeugteilkaskoversicherung bzw. -vollkaskoversicherung zu überprüfen, denn durch einen Versicherungswechsel kann unter Umständen bares Geld gespart werden. Versicherungsverträge zur Kaskoversicherung sind Jahresverträge, sie können bis zum 30.11. eines jeden Jahres zum Jahresende gekündigt werden. Im Schadensfall steht dem Versicherungsnehmer unter bestimmten Umständen ein Sonderkündigungsrecht zu.