Eine Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen dient der Absicherung einer Solaranlage gegen Sachschäden durch verschiedene Gefahren. Versicherbar sind gewöhnlich Dach- und Fassadenphotovoltaikanlagen im Inland. Hierbei ist grundsätzlich die komplette Photovoltaikanlage einschließlich Photovoltaikmodulen, Trageeinrichtungen, Laderegler, Erzeuger- und Einspeiseregler, Wechselrichter, Transformatoren, Verkabelung und Überspannungsschutzeinrichtung versichert.

Die Elektronikversicherung leistet unter anderem bei Sachschäden der Photovoltaikanlage durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Sabotage, Diebstahl, Raub oder Vandalismus. Zudem sind auch Schäden durch technische Ursachen, wie z.B. Kurzschluss, Überspannung, Konstruktions- und Materialfehler, sowie Tierbissschäden mitversichert. Des Weiteren leistet die Versicherung bei Beschädigung oder Zerstörung der Anlage durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sengen, Glimmen, Ruß oder Rauch, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Feuchtigkeit. Einige Elektronikversicherungen für Photovoltaikanlagen werden auch mit einer so genannten Allgefahrendeckung angeboten. Hier erstreckt sich der Versicherungsschutz grundsätzlich auf alle Gefahren, sofern diese nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen worden sind. Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder durch betriebsbedingte Abnutzung oder Verschmutzung sowie Schäden, für welche der Hersteller oder Lieferant der Anlage aufzukommen hat.

Bei Beschädigung der Photovoltaikanlage übernimmt die Elektronikversicherung die Reparaturkosten sowie weitere Kosten, wie z.B. Aufräumungs-, Entsorgungs- und Dekontaminationskosten. Ist die Anlage irreparabel zerstört, trägt die Versicherung die Wiederbeschaffungskosten einer gleichwertigen Anlage zum Neuwert sowie die erforderlichen Installations- und Montagearbeiten. Zudem leisten einige Elektronikversicherungen für Photovoltaikanlagen auch eine Entschädigung für entgangene Einspeisevergütungen bei einem Ausfall der Anlage nach einem versicherten Sachschaden. Erstattet wird gewöhnlich ein pauschaler Betrag je kWp pro Tag. Die Entschädigungsleistung wird gewöhnlich erst ab dem dritten Ausfalltag gezahlt und ist meist auf eine maximale Leistungsdauer von 12 Monaten begrenzt.

Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich unter anderem nach dem Anlagewert, der Leistung der Anlage in kWp sowie dem Standort. Zudem werden Elektronikversicherungen für Photovoltaikanlagen häufig nur mit einer Selbstbeteiligung von mindestens 200 Euro je Schadensfall angeboten.

Eine Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen ist z.B. bei der Gothaer Versicherung, der VGH, der AXA oder der LVM Versicherung abschließbar.

Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen © Marina Lohrbach - Fotolia.com

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