Im Gegensatz zu klassischen Versicherungen, bei welchen die versicherten Risiken genau festgelegt sind, erstreckt sich der Versicherungsschutz bei Versicherungen mit Allgefahrendeckung auf alle Gefahren, sofern diese nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen oder auf Wunsch des Versicherungsnehmers ausgeschlossen wurden. Eine Allgefahrendeckung wird von einigen Versicherungsunternehmen insbesondere für Sachversicherungen, wie z.B. Hausratversicherungen, Elektronikversicherungen, Vollkaskoversicherungen oder Wohngebäudeversicherungen angeboten.

Versicherungen mit Allgefahrendeckung leisten unter anderem bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen oder bei einem Abhandenkommen von diesen durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder Raub. Hierbei wird jedoch keine konkrete Festlegung der Gefahren vorgenommen, wodurch ein umfassenderer Deckungsumfang als bei herkömmlichen Versicherungen besteht. Während im Schadensfall bei einer Versicherung ohne Allgefahrendeckung ein Anspruch des Versicherungsnehmers auf eine Leistung der Versicherung gewöhnlich entfällt, wenn die Schadensursache von den festgelegten Risiken abweicht, ist dies bei einer Versicherung mit Allgefahrendeckung nicht möglich. Nur Schäden an den versicherten Sachen, welche aufgrund von aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossenen Gefahren entstanden sind, ersetzt die Versicherung nicht. Häufig werden hier nur durch den Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführte Schäden und schwer kalkulierbare Gefahren, wie z.B. Kriegsereignisse oder Kernenergie, aus dem Versicherungsschutz ausgenommen. Daher bieten Versicherungen mit Allgefahrendeckung zudem auch einen Schutz vor bislang noch unbekannten und nicht abwendbaren Risiken.

Des Weiteren deckt eine Versicherung mit Allgefahrendeckung auch Risiken ab, welche bei klassischen Sachversicherungen nur über spezielle Zusatzversicherungen oder Versicherungserweiterungen abgesichert werden können. So sind je nach Versicherungsgegenstand z.B. Schäden durch Glasbruch oder Vandalismus einschließlich Graffitischäden im Versicherungsschutz enthalten. Auch Elementarschäden, wie z.B. Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmungen, Schneedruck oder Lawinen, sind mit einer Allgefahrendeckung erfasst. Darüber hinaus umfassen Versicherungen mit Allgefahrendeckung ebenso wie klassische Versicherungen die Erstattung von direkten Folgekosten eines Schadensfalles, wie z.B. Aufräumungs- und Abbruchkosten oder Dekontaminationskosten.

Augrund des umfangreichen Versicherungsschutzes einer Versicherung mit Allgefahrendeckung sind die Versicherungsprämien für diese Versicherungen häufig höher als bei klassischen Versicherungen. Daher bieten sich diese Versicherungen eher bei hohen Versicherungswerten an. Bei einigen Versicherungsunternehmen ist eine Allgefahrendeckung je nach Versicherungsart auch nur ab einer bestimmten Mindestversicherungssumme abschließbar. Zudem werden Versicherungen mit Allgefahrendeckung häufig nur mit einer Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers angeboten.