Bei der Einmalbeitragsversicherung handelt es sich – wie der Name dieser Versicherung bereits aussagt, um eine Versicherung, in die die Beiträge in einer Summe einbezahlt werden. Damit stellt die Einmalbeitragsversicherung keine eigene Versicherungsvariante dar. Hierbei handelt es sich um eine geläufige Versicherung, in die die Beiträge allerdings nicht ratierlich, also monatlich, vierteljährlich oder jährlich, einbezahlt werden, sondern in einer Gesamtsumme.

Der Einmalbeitrag wird die Einmalbeitragsversicherung direkt beim Vertragsabschluss einbezahlt. Üblich ist diese Einmalbeitragsversicherung beispielsweise im Rentenbereich. Die Rentenversicherung wird in diesem Falle abgeschlossen und in Form der Einmalbeitragsversicherung gelangt der Versicherungsnehmer mit sofortiger Wirkung in den Genuss des Bezugs von Leistungen. Die Einmalbeitragsversicherung kann in diesem Falle beispielsweise aus der Kapitalleistung, die aus einer Lebensversicherung stammt, bestritten werden.

Der Sinn einer Einmalbeitragsversicherung kann aus verschiedenen Gründen gegeben sein. So kann die Einmalbeitragsversicherung zur Beginn einer Altersrentenleistung als Abdeckung des Langlebigkeitsrisikos genutzt werden – ähnlich der innerbetrieblichen Versorgungszusage oder aber der Unterstützungskasse. Im Rahmen einer Direktversicherung – also der steuerbegünstigten Absicherung für Arbeitnehmer – kann die Einmalbeitragsversicherung beim Ausscheiden des Arbeitnehmers im Rahmen der sogenannten Vervielfältigungsregelung abgeschlossen werden. Auch im Rahmen der Rückdeckungsversicherung für eine innerbetriebliche Versorgungszusage kann die Einmalbeitragsversicherung dann sinnvoll sein, wenn die Pensionsrückstellung als Liquiditätsgewinn wirkt, dieser aber von andere Vermögensgegenständen des Unternehmen Absonderung erzielen soll.

In steuerlicher Hinsicht ist die Einmalbeitragsversicherung nur bedingt abzugsfähig. Sie kann nur dann steuerlich abzugsfähig genutzt werden, wenn sie eine Rentenrückdeckung zu Beginn einer Rente darstellt oder wenn aus einer Unterstützungskasse schon laufende Leistungen übernommen werden.

Die Hannoversche Leben, die Allianz Versicherungen oder die Continentale sind bekannte und große Gesellschaften, die diese Einmalbeitragsversicherung in ihrem Produktportfolio haben.