Die Doppelversicherung ist ein Ausdruck aus dem Versicherungsvertragsgesetz. Seit Neuestem wird hierfür auch der Ausdruck Mehrfachversicherung verwendet. Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko durch mehrere Versicherungsverträge abgedeckt wird. Zu einer solchen Doppelversicherung kann es aus den verschiedensten Gründen kommen. Zum einen kommt es vor, das der Versicherungsnehmer aus Unwissenheit über das Bestehen eines Versicherungsvertrages für die gleiche Sache nochmals eine neue Versicherung abschließt. Auch wenn zwei Personen ihren Hausstand zusammenlegen, kann es zu einer Doppelversicherung kommen, wenn beide Personen jeweils getrennte Versicherungen haben. In seltenen Fällen kommt es auch vor, dass Versicherungsnehmer bewusst und aus betrügerischer Absicht mehrere Versicherungen für dasselbe Risiko abschließen.

Mehrfachversicherung / Doppelversicherung auflösen

Wer feststellt, dass eine Mehrfachversicherung vorliegt, sollte diese schnellstens beseitigen. Zum einen entstehen dadurch nur unnötige Kosten und zum Zweiten kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn der Versicherungsfall eintritt. Bei der Zusammenlegung eines Hausstandes stellt dies kein Problem dar. Hier gilt eine allgemeine Regel, dass der zuletzt geschlossene Versicherungsvertrag aufgelöst werden kann, um eine Mehrfachversicherung zu verhindern. Hierzu legt man bei de Versicherung einfach den länger bestehenden Versicherungsvertrag als Nachweis vor. Auch in allen anderen Fällen ist es ratsam, sofort bei Feststellen einer Doppelversicherung diese offenzulegen. Ansonsten könnte dies dem Versicherungsnehmer als Betrugsversuch ausgelegt werden.

Doppelversicherung | Vor dem Abschluss neuer Versicherungen sollte man sicherstellen, dass keine Mehrfachversicherung (Absicherung des gleichen Risikos) vorliegt © Bruce Shippee / Fotolia

Doppelversicherung | Vor dem Abschluss neuer Versicherungen sollte man sicherstellen, dass keine Mehrfachversicherung (Absicherung des gleichen Risikos) vorliegt
© Bruce Shippee / Fotolia

Kommt es zu einem Schadensfall, muss generell nur eine der abgeschlossenen Versicherung eine Leistung erbringen. Die Frage, welche dies ist, lässt sich dabei nicht pauschal beantworten. Dies hängt unter anderem auch von den Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherer ab. Für den Fall dass der Versicherte direkt mit der Schadensmeldung die Doppelversicherung offengelegt hat betreffen ihn eventuelle Streitigkeiten um die zu zahlenden Versicherungsleistungen nicht. Diese werden dann unter den betreffenden Versicherungen ausgetragen. Auf keinen Fall ist es erlaubt, einen Schaden stillschweigend an mehrere Versicherungen zu melden. In diesem Falle liegt eindeutig ein Versicherungsbetrug vor.

Statistik zur Einstellung "besser möglichst viele Versicherungen abschließen, um optimal geschützt zu sein" (Quelle: STATISTA / VuMa)

Statistik zur Einstellung „besser möglichst viele Versicherungen abschließen, um optimal geschützt zu sein“ (Quelle: STATISTA / VuMa)