Für Freizeitkapitäne und Boots-Charterer, die eine Crew unter sich haben – und sei es auch „nur“ die Familie – ist die Frage nach einer oder mehreren Versicherungen wichtig, die die Besatzung ausreichend gegen Schaden absichert. Die Skipperhaftpflicht genügt hier oft nicht. Verschiedene Anbieter bieten daher eine erweiterte Skipperhaftpflicht-Versicherung an. Diese ist ausschließlich für private Skipper und Chartertrips sinnvoll.

Trotz aller Umsicht und trotz hinreichender nautischer Erfahrung kann es auf See zu Unfällen kommen. Schlimm wird es dann, wenn Crewmitglieder durch Naturgewalten, die Fehler anderer oder wetterbedingte Unfälle verletzt werden oder gar sterben. Das Boot ist meistens haftpflichtversichert. Die Crew jedoch unterlegt einer solchen Versicherung nicht oder ist nicht mit ausreichenden Summen gedeckt. Die erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung der EIS Charter Versicherung verspricht beispielsweise, auch Haftpflichtansprüche Dritter in Summen zu decken, die über die Deckung der Yachthaftpflichtversicherung hinausgehen. Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sind hier bis zu einer Summe von 2.000.000 Euro gedeckt. Bei einer Chartertour deckt die erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung auch Ansprüche der Crew untereinander. Wenn die Angehörigen eines bei einem Seeunfall verletzten oder getöteten Bordmitglieds klagen, deckt in der Regel die normale Yachthaftpflichtversicherung keine Ansprüche der Crew gegenüber dem Skipper ab. Haben Skipper und Crewmitglieder den Unfall mit zu verschulden, deckt die erweiterte Skipperhaftpflicht der EIS Charter alle Personen-, Vermögens- und Sachschäden bis 2.000.000 Euro ab. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.

Auch die Gothaer bietet eine erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung an, in der alle Personen- und Sachschäden an Bord versichert werden. Charterzeiten und bis zu 6 Wochen lange Segeltörns sind umfassend gedeckt. Alle Haftpflichtansprüche mitreisender und also hoffentlich auch versicherter Personen werden komplett übernommen. Auch hier beträgt die Deckungssumme 2 Millionen Euro, wenn Personen- oder Sachschäden eintreten. Außerdem sind Schäden an der Charteryacht auch bei grober Fahrlässigkeit abgedeckt. Es gibt eine Sicherheitsleistung bei Beschlagnahme der Yacht in einem ausländischen Hafen und bei Charterausfällen erhält der Verleiher der Segelyacht alle Kosten erstattet. Die Versicherungsbedingungen der Gothaer sind praktisch deckungsgleich mit denen der EIS. Inwieweit man eine Kautionsversicherung und andere Versicherungen benötigt, ist zu prüfen. Leider sind Versicherungen ein Kostenfaktor, den mancher Freizeitkapitän gerne einsparen würde.