In Deutschland zählt der Urlaub in einem Wohnwagen oder Camping-Mobil bereits seit mehreren Jahrzehnten zu den beliebtesten Möglichkeiten, die Urlaubstage oder Ferien verbringen zu können. Hierbei kann jedoch einiges passieren. Der Abschluss einer Campingversicherung kann sich aus diesem Grund durchaus lohnen. Hierbei sind Wohnwagen betroffen, welche stets auf einem Campingplatz oder gar einem Privatgrundstück abgestellt und nicht bewegt werden. Eine weitere Voraussetzung vieler Versicherer ist es, dass diese Gefährte nicht angemeldet sein dürfen. Gemeint sind hierbei so genannte Dauer-Camper. Hinzu kommt, dass der Campingwagen nicht zu ständigen Wohnzwecken oder für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit verwendet werden dürfen. Zu Letzterem zählt auch die gewerbliche Nutzung oder der Verkauf von etwaigen Waren. Der festgeschriebene Versicherungsort ist Deutschland. Wer seinen Wohnwagen vermieten möchte, kann diese Versicherungsform nicht in Anspruch nehmen.

Die tariflichen Bestimmungen von Campingversicherungen

Wenn man sich für eine solche Versicherung entscheidet, kann man einen eigenen Wohnwagen und sein Mobilheim, ein Zelt, beziehungsweise Vorzelt, eine Markise oder ein Sonnendach, ein Holzvorbau, ein Zelt- oder Klappanhänger, elektronische Geräte sowie sonstiges bewegliches Inventar gegen Schäden versichern. Ein in sich stimmiges Gesamtbild wird in vielen Fällen durch die Mitversicherung von etwaiger Küchenausrüstung, einer Zeltheizung, einem Kühlschrank sowie weitere Utensilien für den täglichen Bedarf gekonnt abgerundet. Da sich die auf dem Markt vorherrschenden Angebote teilweise stark unterscheiden können, sollte man vorab einen weitreichenden Vergleich aller Tarife durchführen. In vielen Fällen werden einige Selbstbeteiligungen vom Versicherungsnehmer gefordert. Hierzu zählt beispielsweise eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 Prozent bei eintretenden Schäden durch einen Diebstahl oder den unbefugten Gebrauch von Eigentum des Versicherungsnehmers.

Eine Campingversicherung sichert den potentiellen Kunden gegen Gefahren durch Brand und Explosion, Diebstahl und unbefugten Gebrauch, Sturm, Hagel und Blitzschlag sowie Überschwemmung effektiv ab. Hinzu kommen Unfälle aller Art. Allerdings muss beachtet werden, dass sich diese unter keinen Umständen im öffentlichen Straßenverkehr zugetragen haben dürfen. Wenn dies der Fall ist, erlischt der Versicherungsschutz. Der Deckungsbereich umfasst zudem Beschädigungen durch Vandalismus, einen Bruch an der Außenverglasung und Leitungswasser. Es sollte ebenfalls beachtet werden, welche Risiken in den meisten Fällen nicht mitversichert werden. Hier führen renommierte Versicherer Lebens- und Genussmittel, Bargeld, Wertpapiere und sonstige Wertgegenstände auf.