Die Anschaffung eines Wohnwagens ist in der Regel mit einem recht erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Je nach Art und Ausstattung kommen hier schnell einige Tausend Euro zusammen. Manche nutzen den Wohnwagen, um damit in Urlaub zu fahren und sich kreuz und quer durch die Lande zu tummeln, andere bevorzugen lieber den festen Stellplatz und nutzen den Wohnwagen mehr oder weniger zum Campen.

Gerade für die Dauercamper ist eine Camping-Versicherung ein wichtiges und unverzichtbares Thema. Auf einem Campingplatz kann sehr schnell ein großer Schaden an einem Wohnwagen entstehen. Sei es nur durch Hagel, Sturm, Überschwemmungen oder durch Diebstahl. Auch Explosionen und Brände können einen verheerenden Schaden anrichten und zur völligen Zerstörung des Wohnwagens führen. Während der Winterzeit ist ein unbewachter Wohnwagen für Diebe und Einbrecher ein gern gesehenes Objekt der Begierde.

Die Campingversicherung schützt die komplette Campingausrüstung auch in diesen Wintermonaten und das ganze Jahr über. Die Campingversicherung bietet Versicherungsschutz für Wohnwagen, die nicht auf ihrer Achse am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, einschließlich der werksmäßig mitgelieferten Teile und der fest installierten Sonderausstattung und die festen und rundum geschlossenen Vorbauten. Auch Zelte und Vorzelte, sowie Zelt- und Klappanhänger und Markisen oder Sonnendächer sind im Versicherungsumfang enthalten. Selbst Sonnenkollektoren und andere offene Vorbauten sind mitversichert. Des Weiteren werden Rundfunkgeräte, Videorecorder und Fernsehgeräte samt der dazugehörigen Antennen versichert. Aber nicht nur der Wohnwagen selbst oder dessen Bauteile können versichert werden, auch bewegliches Inventar und die Gegenstände des täglichen Bedarfs, beispielsweise die Campingmöbel oder die Küchenausrüstung.

Der Versicherungsschutz deckt eine ganze Reihe an Risiken ab. So beispielsweise bei Brand und Explosion, oder bei einer vorsätzlichen Sachbeschädigung. Auch bei einem Diebstahl, oder dem unbefugten Gebrauch, sowie bei Raub und Unterschlagung leisten die Versicherer Schadenersatz. Die unmittelbaren Einwirkungen von Überschwemmungen, Blitzschlag, Sturm und Hagen sind mitversichert. Gegen eine Mehrprämie können auch Leistungswasserschäden in den Versicherungsumfang mit aufgenommen werden. Im Versicherungsschutz enthalten sind typischerweise auch Bruchschäden an der Außenverglasung. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach dem Wert der zu versichernden Objekte und wird in verschiedenen Gruppen unterschiedlich berechnet.