Die Kollision mit einem Tier ist für ein Auto in der Regel nur selten ohne Beschädigung möglich. Daher lässt sich in der Teilkaskoversicherung auch dieses Risiko absichern. Immer wenn das Fahrzeug mit einem Tier kollidiert und beschädigt wird, übernimmt die Teilkasko die Entschädigung abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.

In der Anzahl der versicherten Tiere unterscheiden sich die Gesellschaften aber deutlich. Noch immer versichern viele Gesellschaften lediglich Kollisionen mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz. Unter dieses fallen zum Beispiel Hirsche und Rehe und interessanterweise auch Seehunde. Ein Seehund wird jedoch nur selten auf einer Fahrbahn anzutreffen sein. Einige Gesellschaften erweitern diesen Begriff zusätzlich noch um Ziegen, Schafe und Rinder, die gerade in ländlichen Gebieten öfter mal auf der Straße stehen. Einige wenige Gesellschaften versichern sogar Kollisionen mit Tieren aller Art, dabei gibt es kaum noch Ausschlüsse. Grundsätzlich ausgeschlossen sind lediglich Kollisionen, die reine Lackschäden verursachen. Das kann vor allem bei größeren Insekten passieren, diese werden kaum eine Beule ins Blech schlagen, sondern höchstens einen Kratzer im Lack hinterlassen. Bei Neuabschluss einer Kfz-Versicherung sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass die Teilkaskoversicherung den Einschluss für Kollisionen mit Tieren aller Art enthält.

Grundsätzlich muss der Versicherungsnehmer den Nachweis führen, dass ein Tier den Schaden verursacht hat, während das Auto in Bewegung war. Wenn das Fahrzeug stehen sollte und von einem Tier beschädigt wird, gilt das nicht als Kollision und ist daher über die Teilkaskoversicherung nicht gedeckt (Ausnahme: Marderbissschäden). Bei Wildunfällen sollte immer der zuständige Förster informiert werden, dieser stellt auch eine Wildunfallbescheinigung aus. Schwieriger wird es bei Unfällen, bei denen kleinere Tiere das Fahrzeug beschädigen. Vogelschlag ist zum Beispiel bei kleineren Vögeln nur schwer nachzuweisen, da die Vögel bei einem Aufprall getötet werden und in der Regel nicht wiederzufinden sind. Hier gilt es, aussagekräftige Fotos zu erstellen, auf denen im besten Fall auch noch Federn zu sehen sind. Wenn die Teilkaskoversicherung die Leistung verweigert, besteht noch immer die Möglichkeit, diese Schäden über die Vollkaskoversicherung abzuwickeln. Dann wird aber der Schadenfreiheitsrabatt belastet und der Versicherungsnehmer muss im folgenden Jahr mehr zahlen. Außerdem wird die Vollkaskoversicherung meistens mit einer höheren Selbstbeteiligung abgeschlossen, sodass sich das Einreichen solcher Schäden oft nicht lohnt.