Marderbissschäden in der Autoversicherung sind als Schäden am eigenen Fahrzeug in der Regel durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Marder richten alljährlich Schäden in großer Höhe an Bremsleitungen, Wasserschläuchen und weiteren Kraftfahrzeugteilen an. Oft sind gefährliche Unfälle die Folge. Interessiert sich ein Kunde für die Absicherung gegen Marderbissschäden in der Autoversicherung, so sollte er zunächst zwei Fragen stellen: Welche Teilkaskotarife decken überhaupt Marderbissschäden ab, und – wenn ja – sind auch Folgeschäden mit versichert?
Die meisten Versicherungen treten lediglich für die direkten Marderbissschäden ein. Es werden dann zum Beispiel nur von Mardern angebissene oder zerbissene Kabel, Leitungen und Schläuche ersetzt, nicht jedoch indirekt beschädigte Aggregate. Auch ist zu berücksichtigen, dass der Versicherungsnehmer für Marderbissschäden in der Autoversicherung zunächst mit seinem sogenannen Selbstbehalt eintreten muss, ehe die Versicherung eintritt; dieser Selbstbehalt beläuft sich in der Teilkaskoversicherung üblicherweise auf mindestens 150 Euro je Schadenfall.
Folgeschäden von Marderbissen decken nur wenige Versicherungen mit ihren normalen Teilkaskotarifen ab. Dabei können Folgeschäden – zum Beispiel ein Verkehrsunfall wegen zerbissener Bremsleitung – gravierendere finanzielle Konsequenzen haben als direkte Bissschäden. Einige große Gesellschaften versichern Folgeschäden mit Premiumtarifen, auch Optimal- oder Komforttarife genannt. Allerdings sollte der Kunde einkalkulieren, dass er bei einem sogenannten Optimal- oder Premiumtarif auch andere, für ihn möglicherweise überflüssige Zusatzbausteine mitfinanziert. Wohnt man in einem Gebiet mit relativ großem Marderbestand, ist eine Versicherung von direkten Marderbissschäden in der Autoversicherung nebst Folgeschäden ratsam. In jedem Fall lohnt sich der Vergleich der Teilkaskotarife und -bedingungen.
Auch wenn man gegen Marderbissschäden in seiner Autoversicherung umfassend versichert ist, empfehlen sich zum eigenen Schutz vorbeugende Maßnahmen gegen Bissschäden und deren Folgen. Die Versicherungen geben effektive Tipps, wobei auch alte Hausmittel wie Hundehaare und spezielle Duftmittel unter dem Motorraum hilfreich sein können. Ist es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal zu einem Bissschaden gekommen, sollte der Versicherte unverzüglich seine Versicherung kontaktieren. Die Regulierung erfolgt dann gewöhnlich seitens der Versicherung direkt mit der vom Kunden beauftragten Reparaturwerkstatt.