Die aufgeschobene Privatrente ist sicherlich die bekannteste Form der Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung. Hierbei bedient der Versicherte die private Rentenpolice und erhält zu einem späteren, vereinbarten Zeitpunkt die Leistung aus der Versicherung. Da die Leistung aus dem privaten Rentenvertrag – die Privatrente – erst nach einer festgelegten Zeit fällig wird und dem Versicherten zu Gute kommt, ist von einer aufgeschobenen Privatrente die Rede.

Die private Rentenpolice mit aufgeschobener Privatrente wird für gewöhnlich über laufende Beiträge finanziert. Der Versicherte leistet hier in der Regel monatlich Versicherungsbeiträge in den Rentenvertrag. Ebenso ist die einmalige Zahlung einer höheren Kapitalsumme in die private Rentenversicherung möglich, findet sich in der Praxis jedoch seltener. Das eingezahlte Kapital wird je nach Ausgestaltung der privaten Rentenpolice – fondsgebunden oder klassisch mit garantierter Mindestverzinsung – angelegt.

Nach Ablauf dieses Ansparzeitraumes hat der Versicherte normalerweise die Wahl zwischen der Auszahlung einer monatlichen Leibrente und einer einmaligen Kapitalauszahlung. Sofern der private Rentenversicherungsvertrag gefördert wird zum Beispiel in Form der RürupRente oder der Riester Rente sind die hierfür gültigen Bedingungen bezüglich des Kapitalwahlrechts zu berücksichtigen.

Im Gegensatz zur aufgeschobenen Privatrente steht die Sofortrente, bei der der Versicherte in aller Regel einen höheren Einmalbetrag in den privaten Rentenvertrag einzahlt und umgehend – ohne eine Ansparphase wie bei der aufgeschobenen Rente zu erfüllen – Rentenleistungen aus der Police bezieht. Interessant ist diese Form der Privatrente zum Beispiel im Zusammenhang mit der Kapitalzahlung aus einer privaten Lebensversicherung, diese könnte als Einmalsumme geleistet, die Sofortrente des privaten Rentenvertrages finanzieren.

Generell ist die private Altersvorsorge ein zentrales Thema für alle deutschen Bürger, weil die gesetzliche Rentenversicherung und deren Leistungen staatlichen Reformen unterliegen. Zum Teil genügt die gesetzliche Rente schon jetzt nicht mehr, die gewohnten Lebensumstände sind manchmal nur schwer beizubehalten. Das Sozialversicherungssystem in Deutschland hat aber bereits heute ein deutliches Finanzierungsproblem, was einschränkende Reformen vermutlich auch zukünftig erfordert.