In der Regel ist es so, dass Versicherungen ihren potenziellen Kunden etwas verkaufen möchten. Schließlich leben diese Gesellschaften ja davon. Es gibt aber auch Versicherungen, die werden von den einzelnen Gesellschaften nicht so gerne verkauft, da diese auf jeden Fall mit einem enormen Kostenrisiko für die Versicherung verbunden sind. Im Bereich der Rechtsschutzversicherungen nimmt diesen Part der Arbeits-Rechtsschutz ein. Das hat auch seinen guten Grund. Diesen erkennt man, wenn man sich in diesem Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht auseinandersetzt.
In einem normalen Rechtsstreit ist es zumeist so, dass die Kosten des Verfahrens und auch die Auslagen für einen Rechtsanwalt immer die Partei trägt, die den Prozess verliert. Wenn man dabei berücksichtigt, dass eine Rechtsschutzversicherung in der Regel auch nur eintritt, wenn das Verfahren eine gewisse Aussicht auf Erfolg hat, dann kann man in solchen Fällen das Kostenrisiko schon sehr minimieren. Ein Rechtsstreit aus dem Arbeitsrecht jedoch verläuft anders – zumindest wenn es um die Kosten geht. Hier ist es so, dass jede Partei die eigenen Kosten tragen muss und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Kosten des Verfahrens selbst werden in der Regel vom Staat getragen, da es sich um ein Verfahren aus dem Sozialrecht handelt.
Für eine Rechtsschutzversicherung bedeutet dies im Falle des Arbeitsrechtsschutzes, dass die versicherte Person einen Anwalt aufsucht und die Versicherung dessen Kosten übernimmt. Sollte der Prozess vorteilhaft für den Versicherungsnehmer ausgehen, dann muss die Versicherung dennoch diese Kosten übernehmen und nicht etwa die Gegenseite. Aber der Arbeitsrechtsschutz muss ja nicht zwingend vor Gericht stattfinden. Es gibt ja auch immer die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung. In solchen Fällen können die Kosten gering gehalten werden. Auch diese Kosten hat jede Partei für sich zu tragen und daher muss auch hier die Versicherung die Kosten für den Anwalt des Versicherungsnehmers übernehmen. Wenn es dabei um Kündigungsschutzklagen geht, dann wird oft ein hoher Streitwert festgelegt und die Kosten des Rechtsanwalts sind danach dementsprechend hoch. Wenn man keinen Arbeits-Rechtsschutz besitzt, dann muss man diese Kosten selber tragen. In jedem Fall sollte man diesen Teil der Rechtsschutzversicherung absichern lassen, damit man hinterher nicht hohe Kosten selber tragen muss.