Ein Arbeitgeber ist sowohl seinem Unternehmen, als auch seinen Mitarbeitern und seinen Kunden zu jeder Zeit verpflichtet. Dementsprechend gestaltet sich auch der Arbeitgeber-Rechtsschutz, nämlich in der Konstellation Firmenrechtsschutz, Firmenfahrzeuge-Rechtsschutz, der Rechtsschutz, der den Arbeitgeber selber betrifft als auch jenen Rechtsschutz, der die Gewerbeimmobilien betrifft. Selbstredend, dass sich wie so häufig im Versicherungsbereich ein klarer, umfangreicher Vergleich hier tatsächlich lohnt und absolut empfehlenswert ist. Viele Anbieter einer solchen Versicherung bieten den Vorteil an, dass nur der Versicherungsbestandteil bezahlt wird, der auch tatsächlich benötigt wird. Gleichzeitig wird in fast allen Fällen eine telefonische Betreuung für 24 Stunden angeboten, selbst wenn diese im Ausland benötigt werden sollte. Weitere hilfreiche Zusatzleistungen sind ebenfalls bei den meisten Anbietern enthalten, wie zum Beispiel eine juristische Rechtsberatung am Telefon, ein Forderungsmanagement, welches online erreichbar und beauftragbar ist, ein umfangreicher Mediationsdienst, die hilfreiche Empfehlung eines kundigen, erfahrungsreichen Anwalts in der Nähe und viele andere ähnliche Merkmale mehr. Sehr häufig kann die eigene Prämie mit einer entsprechenden Selbstbeteiligung deutlich gesenkt und überschaubar gehalten werden.
Rechtsschutz-Vorsorge von Unternehmen: der Arbeitgeber-Rechtsschutz
Ein solcher Arbeitgeber-Rechtsschutz richtet sich selbstverständlich an jeden Arbeitgeber, unabhängig davon ob Handwerker, Freiberufler, Einzelhändler, Heilberufler oder Unternehmer im Transportgewerbe oder diversen anderen Branchen. Jeder im eigenen Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer ist während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, ob nun in den unternehmenseigenen Räumen oder unterwegs im Auftrag des Unternehmens, mit dieser Rechtsschutzversicherung im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages abgesichert. Diverse Risiken und finanziell intensive Rechtsstreitigkeiten werden von einer solchen Rechtschutzversicherung für Arbeitgeber abgedeckt. Immer dann wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, stehen mögliche finanzielle Risiken an, die für einen Arbeitgeber sehr umfangreich und belastend sein können. Wenn ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber klagt, stehen gerichtliche Auseinandersetzungen an. Erfahrungsgemäß gilt, je höher die Position eines Angestellten und je höher dessen Gehalt, desto größer das finanzielle Risiko in einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Diese Risiken gilt es abzuschätzen und mit einem Arbeitgeber-Rechtsschutz abzufedern und aufzufangen. Im Arbeitsrecht kommt noch eine Besonderheit hinzu, die jeder Arbeitgeber mit bedenken sollte: das Arbeitsrecht weist die Besonderheit gegenüber den anderen Rechtsgebieten aus, dass juristische Auseinandersetzungen bis zur ersten Instanz jeweils selber von jeder beteiligten Partei getragen werden müssen. Dies geschieht unabhängig davon, ob man den Arbeitsrecht-Prozess gewinnt oder verliert. Da diese Prozesse nicht selten sind, gehören zum Arbeitgeber-Rechtsschutz noch die Bausteine Schadensersatzanspruch, Steuer- und Arbeitsrechtsschutz, Disziplinar-, Standes-, Sozialgerichts-, Ordnungswidrigkeiten- und Datenrechtsschutz. Des Weiteren kann auch noch der Antidiskriminierungsrechtsschutz zusätzlich in den Arbeitsgeber-Rechtsschutz mit einbezogen werden. Diese Bereiche sind unabhängig von der Unternehmensgröße sehr wichtig und kommen immer wieder zum Tragen, daher ist deren Einbezug in eine solche Arbeitgeber-Rechtsschutzversicherung sehr sinnvoll.