Mit der Unfallversicherung der Alten Leipziger für das Gesundheitswesen sind Angehörige bestimmter medizinischer Berufe versicherbar, ebenso deren Familien und Mitarbeiter. Es handelt sich um eine private Unfallversicherung, auch für die mitversicherten Angestellten. Die Versicherung richtet sich hauptsächlich an Selbstständige im medizinischen Bereich, wie beispielsweise Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Hebammen, Optiker und Inhaber von Pflegediensten. Daneben können sich auch angestellte Ärzte und Zahnärzte, Ärzte im praktischen Jahr und Medizinstudenten selbst versichern. Für Tierärzte gilt dieser Tarif nicht, ebenso wenig wie für Hörgeräteakustiker und Betreiber orthopädischer Werkstätten, Sanitätshäuser oder Fitnessstudios.
Unfallversicherung für das Gesundheitswesen – Leistungen der Alten Leipziger
Die Versicherung umfasst einerseits berufstypische Risiken wie Infektionen, Strahlenunfälle oder Unfälle bei Rettungseinsätzen. Aber auch für den privaten Bereich verspricht der Versicherer besonderen Schutz. Zum Beispiel gelten Nahrungsmittelvergiftungen sowie Insektenstiche und –bisse als Unfälle. Die Versicherung zahlt auch bei Tauchunfällen, bei Unfällen durch Gase und Dämpfe und bei verspäteter Hinzuziehung eines Arztes. Der Versicherungsschutz gilt sechs Monate lang als Familienvorsorge für den Ehepartner direkt nach der Hochzeit und für neugeborene Kinder. Optional kann der Versicherte verbesserte Übergangsleistungen bei schweren Verletzungen, Tagegeld bei andauernder Arbeitsunfähigkeit und Krankenhaustagegeld vereinbaren. Bei Unfällen mitversicherter Kinder zahlt die Versicherung nach eigenen Angaben zum Beispiel das Rooming-in bei Krankenhausaufenthalten und die Kosten der Nachhilfe bei Schulunfähigkeit.
Gegen einen Zusatzbeitrag kann der Versicherte eine erhöhte Gliedertaxe vereinbaren. Das bedeutet, dass erhöhte Invaliditätsgrade gelten, wenn ein Körperteil oder Sinnesorgan seine Funktionsfähigkeit verliert. Letztendlich richtet sich die Versicherungsleistung nach dem Invaliditätsgrad. Der Verlust einer Hand führt zum Beispiel zu einer hundertprozentigen Invalidität und der Verlust eines Fingers zu einem Invaliditätsgrad von zwanzig Prozent. Der Anbieter begründet die erhöhte Gliedertaxe damit, dass die Funktionsfähigkeit der Gliedmaßen und Sinnesorgane für die Ausübung eines medizinischen Berufs besonders wichtig ist. Auch bei der Gliedertaxe ist die Versicherung der Mitarbeiter und Angehörigen möglich, allerdings nur für Personen im Alter zwischen 16 und 65 Jahren.
Weitere Informationen: www.alte-leipziger.de