Eine Wohngebäude-Versicherung schützt gegen Schäden am Gebäude, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Explosion, Frost oder Rohrbruch entstehen. Die Risiken können teils auch einzeln versichert werden. Soweit die Immobilie über ein Baudarlehen finanziert wird, wird die Wohngebäude-Versicherung im Regelfall von der Bank zur Pflicht gemacht. Größere Schäden könnten die wirtschaftliche Existenz des Hauseigentümers und die Finanzierung insgesamt gefährden. Einige Risiken sind allerdings zumindest im Basisschutz ausgeschlossen und müssen gesondert einbezogen werden. Dazu gehören Schäden durch Sturm unterhalb einer Windstärke von 8 und Sturmflut, Überspannungsschäden im Stromnetz, Überschwemmungen, Frostschaden bei unzureichender Beheizung, Erdbeben und grob fahrlässiges Verhalten des Hauseigentümers. Die Einbeziehung einer Photovoltaikanlage ist mit dem Versicherer abzuklären.

Die Wohngebäude-Versicherung ersetzt die Reparaturkosten und die Abbruch- und Aufräumarbeiten. Sie finanziert bei einem Totalschaden die Neuerrichtung der Immobilie. Auch ältere Immobilien sollten zwingend versichert sein, da auch hier der Wiederaufbauwert erstattet wird. Wird die selbstgenutzte Immobilie unbewohnbar, zahlt die Versicherung für bis zu zwölf Monaten die ortsübliche Miete für eine Ersatzunterkunft. Ist die Immobilie an Dritte vermietet, wird der Mietausfall ersetzt. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Immobilie einschließlich ihrer Nebengebäude auf dem gleichen Grundstück und den fest eingebauten Bestandteilen wie Heizung und Treppen. Einbauküchen sollten gesondert im Versicherungsantrag bezeichnet werden.

Die Versicherungssumme wird nach dem Versicherungswert des Jahres 1914 berechnet. Das ist der Kostenaufwand für den Bau des Hauses im Jahre 1914. Dieser Basiswert wird mit einem gleitenden Neuwertfaktor multipliziert, der die Preissteigerungen der Baukosten seit 1914 einbezieht. Damit wird dann der Neuwert der Immobilie abgedeckt. Er soll gewährleisten, dass die Versicherungssumme ausreicht, um das Gebäude auch nach einem Totalschaden neu zu errichten. Einige Versicherer berechnen die Versicherungssumme aber auch nach dem Wohnflächentarif, der auf der Angabe des Wohnorts, des Baujahrs der Immobilie, der Wohnfläche und der Geschosszahl beruht. Wichtig ist, dass die Immobilie in Bezug auf die Versicherungssumme nicht unterversichert ist und im Schadensfall der Schaden nur anteilig ersetzt werden würde. Der Grundstückswert sollte zudem herausgerechnet werden, da das Grundstück als solches nicht versichert werden kann und daher nicht in den Gebäudewert einbezogen werden darf. Der im Fall eines Totalschadens zu erwartende Entschädigung lässt sich grob errechnen, wenn der Versicherungswert 1914 mit dem Neuwertfaktor (10,52 für das Jahr 2006) multipliziert wird.