Viele junge Menschen wollen nach dem Schulabschluss gerne mehr von der Welt sehen, bevor sie sich für ein Studium oder eine Ausbildung entscheiden. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, bietet eine Stelle als Au-pair. Jede Familie, die eine Unterstützung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung wünscht, kann sich bei einem Vermittlungsunternehmen als Gastfamilie für ein Au-pair-Mädchen oder einen Au-pair-Jungen bewerben. In diesem Fall ist es notwendig, für den Gast alle notwendigen Versicherungen abzuschließen. Neben einer Krankenversicherung ist auch der Abschluss einer Unfall- und einer Haftpflichtversicherung notwendig. Bei manchen Ursprungsländern kann es für die Gastfamilie auch ratsam sein, eine Abschiebekostenversicherung abzuschließen, die greift, falls der Gast das Land nach Ablauf der Au-pair-Zeit nicht freiwillig wieder verlässt.

Abschiebekostenversicherung im Paket mit Unfall- und Haftpflicht-Versicherung

So bietet zum Beispiel die AuPair24 der Dr. Walter GmbH für einen monatlichen Beitrag von 9 Euro eine Unfall- und Haftpflichtversicherung, in die eine Abschiebekostenversicherung eingeschlossen ist. Im Falle einer Abschiebung deckt diese Versicherung die Kosten bis zu einem Betrag von 4000,00 Euro. Für 27 Cent am Tag erhält man bei der Klemmer International Versicherungsmakler GmbH eine taggenau abgerechnete Unfall- und Haftpflichtversicherung, die den Fall einer Abschiebung bis zu einer Summe von 6000,00 Euro deckt. Bei einem Vergleich dieser und anderer Tarife sind jedoch stets auch die anderen Leistungen zu betrachten. Eine reine Abschiebekostenversicherung wird nur selten angeboten.

Gewünscht wird diese manchmal, wenn aus privaten Gründen Menschen aus anderen Ländern eingeladen werden. Tauchen diese im Gastland unter, um so einem offiziellen Einreiseantrag auszuweichen, können die Gastgeber für die daraus erfolgenden Abschiebekosten haftbar gemacht werden. Eine entsprechende Versicherung schützt allerdings häufig nur vor einem Teil der Kosten. Sollte es notwendig sein, den Flüchtenden polizeilich zu suchen und nach anschließendem Gerichtsverfahren in sein Land zurückzuführen, kommen schnell Kosten zustande, die die Deckungssumme der meisten Versicherungen übersteigen. So ist es zwar stets ratsam, beim Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung für einen ausländischen Gast auf die Beinhaltung einer Abschiebekostenversicherung zu achten, ein eigenständiger Abschluss dieser Versicherung lohnt dagegen häufig nicht.

Statistik zum Thema Abschiebungen

Zahl der Abschiebungen aus Deutschland über die Jahre (Quelle: STATISTA / Bundesregierung)

Zahl der Abschiebungen aus Deutschland über die Jahre (Quelle: STATISTA / Bundesregierung)