Die ADAC-Wassersportversicherung wird in den drei Varianten Wassersport-Haftpflicht, Wassersport-Kasko und Skipper-Haftpflicht angeboten. Damit möchte der ADAC maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichen Erfordernisse und Bedürfnisse der einzelnen Wassersportler anbieten. Es wird ausdrücklich betont, dass alle Schäden, die im Rahmen der Ausübung einer Wassersportart entstehen, nicht über die normale Privathaftpflicht abgesichert sind. Aus diesem Grunde empfiehlt der ADAC dringend den Abschluss einer zusätzlichen Wassersportversicherung und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine derartige Versicherung in vielen anderen Ländern, so zum Beispiel in Italien oder den Niederlanden, bereits Pflicht ist.

Wenn man den Angaben des ADAC Glauben schenken darf, dann kommt die Wassersporthaftpflichtversicherung grundsätzlich für alle Schäden auf, die der Wassersportler einem Dritten im Zusammenhang mit dem Besitz und/oder dem Gebrauch eines eigenen Bootes zufügt.

Andererseits wird dem Versicherten Hilfe bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche zugesichert. Laut Aussagen des ADAC gilt der Versicherungsschutz weltweit und umfasst eine pauschale Deckungssumme von bis zu 15 Mio. € für Personen- und Sachschäden. Hierhin inkludiert sind außerdem 250.000 € für entstandene Vermögensschäden.

Beiträge / Versicherungsprämie

Die Beitragshöhe für die ADAC-Wassersport-Haftpflicht wird individuell festgelegt und ist von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Größe des jeweiligen Bootes, abhängig. ADAC-Mitglieder erhalten pauschal 10% Nachlass auf diesen Beitrag. Für eine Dauer von bis zu 4 Wochen pro Jahr sind angeblich auch gecharterte Wassersportfahrzeuge mitversichert. Die ADAC-Wassersport-Kasko haftet laut Aussagen des Versicherers grundsätzlich für alle Schäden, die durch Unfälle, Brände, Blitzeinschläge, Explosionen, Diebstähle oder höhere Gewalt an Wassersportfahrzeugen und ihrem Zubehör entstanden sind.

Eine dritte Versicherungsvariante für Wassersportler ist die ADAC-Skipperhaftpflicht. Diese übernimmt immer dann die Kosten, wenn der Skipper eines gecharterten Bootes einem Dritten einen Schaden zufügt und dadurch berechtigte Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden. Bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche ist die ADAC-Skipperhaftpflicht ebenfalls behilflich. Die Deckungssumme im Rahmen der ADAC-Skipperhaftpflicht Versicherung beträgt laut Aussagen des Anbieters maximal 5 Mio. €. Diese Obergrenze gilt für alle Personen- und Sachschäden, inklusive 250.000 € für entstandene Vermögensschäden.
Die ADAC-Skipperhaftpflicht beschränkt sich nicht nur auf den Skipper, sondern schließt auch Crewmitglieder und Gäste an Bord des Bootes mit ein.