Jeder Hundehalter sollte sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, was passiert, wenn sein Hund oder seine Hunde in einer prekären Situation anderen Menschen Schäden zufügen. Dabei ist es uninteressant, ob der Schaden durch eigene oder fremde Schuld verursacht worden ist. In jedem Fall wird der Halter verantwortlich gemacht.
Im Allgemeinen wird der Hundehalter eine Hundehaftpflicht-Versicherung abschließen, wenn er sein Tiere vom Welpenalter bis zum Verkauf oder Tod nicht wechselt. Anders sieht es zum Beispiel bei einem Züchter aus, bei dem sich der Bestand der Tiere öfters ändert. Für den Abschluss einer Zwingerhaftpflicht ist es auch egal, ob es sich um einen privaten oder einen gewerblichen Züchter handelt.
Zwingerhaftpflicht für Hundezüchter
Geht man vom finanziellen Aspekt aus, dann ist eine Zwingerhaftpflicht meist preiswerter als Einzelversicherungen. Aber auch die einzelnen Anbieter haben unterschiedliche Tarife, die nicht nur finanziell, sondern auch inhaltlich sehr unterschiedlich sein können. Deshalb sollte man im Internet einen Vergleich machen, indem man in den Suchmaschinen „Zwingerhaftpflicht“ eingibt und daraufhin zahlreiche Angebote erhalten kann. Oft wird auch der Begriff „Mehrhundehaftpflichtversicherung“ benutzt, auch darüber kann man Vergleiche aufrufen. So kann man zum Beispiel bei bestimmten Versicherungen, wie NV Versicherungen Hundemaxx oder bei der Uelzener Versicherung spezielle Tarife (Uelzener Hundehaftpflicht) bekommen und eine Zwingerhaftpflichtversicherung abschließen.
Was ist / wird versichert?
Was wird nun in diesen Versicherungen angeboten? Neben Personen-, Sach- und Vermögensschäden werden mehrere Tiere gleichzeitig versichert. Meist ist das bis zu vier Hunden der Fall. Als Besonderheit gilt der Versicherungsschutz auch noch für Welpen bis zu einem Alter von maximal drei Monaten, die von den Hunden stammen, die im Besitz des Halters sind. Die Versicherung deckt pauschal meist eine Summe vom 15 Millionen Euro ab, übernimmt etwaige Prozesskosten und schützt vor unberechtigten Forderungen. Ein weiterer Vorteil ist, dass diese Versicherung im Gegensatz zu einzelnen Hundehaftpflichtversicherungen preiswerter ist.
Wenn keine Zwingerhaftpflicht und keine Hundehaftpflichtversicherung vorliegen, dann kann es für den Halter sehr schlimm werden, denn er muss dann bei Schäden mit seinem Vermögen haften. Und das in einem Zeitraum bis zu 30 Jahren. So sieht es der Gesetzgeber vor, gemäß § 833 des BGB. Man sollte deshalb vorher überlegen, an welcher Stelle man sparen möchte. Auf jedem Fall ist man mit einer Zwingerhaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite.