Die gesetzliche Krankenversicherung ist im Rahmen der deutschen Sozialversicherung eine Pflichtversicherung. Ihr gehören in erster Linie Arbeitnehmer an, die hierüber eine medizinische Grundversorgung erhalten, denn die Krankenkasse übernimmt nicht nur die anfallenden Arztkosten, sondern auch die Kosten für Medikamente, Hilfsmittel und Operationen.

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt im Umlageverfahren. Die Einnahmen der Versicherung werden in diesem Fall direkt für die Zahlung der notwendigen Gelder verwendet, Rücklagen werden nicht gebildet. Aufgrund des demografischen Wandels und der zunehmenden Arbeitslosigkeit ist es aktuell jedoch nicht mehr möglich, die hohen Kosten der Krankenversicherung mit den aktuellen Einnahmen zu finanzieren. Um die Finanzierung sicherzustellen, ist es daher nötig, die Beiträge zu erhöhen oder aber die Leistungen zu kürzen. Und da Beitragserhöhungen nur schwer durchsetzbar sind, streicht die Bundesregierung bereits seit Jahren Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, so zum Beispiel die Leistungen für Zahnersatz, für Sehhilfen oder aber im Krankenhaus.

Versicherte, die diese Leistungskürzungen nicht hinnehmen wollen, haben die Möglichkeit, eine Zusatz Versicherung abzuschließen. Schließlich ist die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich. Die Zusatzversicherungen der privaten Versicherungswirtschaft bieten zusätzliche Sicherheit bei Krankenhausaufenthalten, sie übernehmen auch Heilpraktikerbehandlungen und tragen sogar die Chefarztbehandlung im Krankenhaus.

Gesetzlich Versicherte, die eine Zusatzversicherung abschließen wollen, haben die Qual der Wahl. Nicht nur die großen Versicherer wie die Allianz bieten Zusatzversicherungen an, sondern auch die Central Krankenversicherung sowie die ARAG bieten entsprechende Produkte. Vielfach ist es möglich, die jeweiligen Bausteine individuell zusammenzustellen, um so einen passenden Versicherungsschutz zu finden. Zudem ist es möglich, nur einzelne Bereiche abzusichern, so zum Beispiel den Aufenthalt im Krankenhaus oder aber die Kostenerstattung für Zahnersatz.

Doch nicht nur gesetzlich Versicherte benötigen unter Umständen eine Zusatzversicherung, auch privat Versicherte können aus diesen Produkten wählen. Zur Verfügung steht dabei insbesondere die Krankentagegeldversicherung. Bei Private kann sie bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung die Kosten des Verdienstausfalls tragen, bei gesetzlich Versicherten leistet die Krankentagegeldversicherung nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung, um die Einkommensverluste nach diesem Zeitraum auszugleichen.

Eines scheint jedoch bereits heute sicher: Das dicke Ende für viele Verbraucher kommt erst noch. Wenn die Leistungskürzungen bei den GKVs so weiter gehen, wird das „Zusatz“ in „Zusatz Versicherung“ nicht länger mehr den Sinn von „freiwillig zusätzliches Extra“ tragen, sondern immer mehr als „dringend zusätzlich nötig“ zu verstehen sein.